Online-Antrag auf Vermittlungsgutschein (AVGS) für private Arbeitsvermittlung (Direktvermittlung)
Einleitung
In Kürze zu Ihrer Möglichkeit einer kostenfreien Arbeitsvermittlung (Direktvermittlung, keine Zeitarbeit) mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Um keine wertvolle Zeit bei Ihrer Arbeitssuche zu verlieren, bewerben Sie sich direkt bei RADAS vor oder nach dem Antrag auf den AVGS!
Bewerbung / Anfrage (ONLINE) senden
Was ist eine Direktvermittlung?
Ganz einfach erklärt: eine Direktvermittlung ist eine private Arbeitsvermittlung in eine Direktanstellung bei Ihrem gewünschten Arbeitgeber. Den Arbeitsvertrag unterschreiben Sie direkt mit dem Arbeitgeber, nicht mit dem Arbeitsvermittler, da keine Zeitarbeit.
Mehr dazu lesen: Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Zeitarbeit.
Vermittlungsgutschein beantragen, wie?
Ganz einfach, Sie können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem JobCenter beantragen. Viele wissen es nicht, aber dazu müssen Sie nicht (zwingend) Arbeitslosengeld beziehen – es reicht in den meisten Fällen eine Arbeitssuchendmeldung (ohne Bezug von Arbeitslosengeld)! Die Voraussetzungen des Vermittlungsgutscheins sind fast für alle zugänglich.
Die Vermittlung "Maßnahme private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV)" durch einen Direktvermittler (keine Zeitarbeit) ist somit nicht nur für die Arbeitslose mit Rechtsanspruch zugänglich, sondern auch für die Personen, welche vor Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Was bedeutet "vor Arbeitslosigkeit bedroht"?
Sie sind "von der Arbeitslosigkeit bedroht", wenn z.B. Ihr Arbeitsvertrag, Studium, Ausbildung regulär beendet wird, Sie keinen neuen Arbeitsvertrag in Aussicht haben. In dem Fall müssen Sie sich bei der Bundesagentur oder JobCenter arbeitsuchend melden. Ab dem 1. Tag der Arbeitssuchendmeldung können Sie den Vermittlungsgutschein (ohne Leistungsbezug), beantragen.
Sie können somit schon sehr für Ihre Vermittlung (auch ohne Rechtsanspruch) einen privaten Arbeitsvermittler einschalten und somit Ihre Chancen auf eine neue Beschäftigung zu steigern, ggf. Ihre Arbeitslosigkeit zu reduzieren oder gar vermeiden.
Weiter unten können Sie ganz einfach prüfen, ob Sie die allgemeinen Voraussetzungen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erfüllen.
Fangen Sie hier mit Ihrer Vermittlung an:
- Füllen Sie den untenstehenden Antrag auf Vermittlungsgutschein online aus und folgenden den Anweisungen (s. unten).
- Senden Sie uns parallel Ihre Bewerbung (sofern noch nicht gemacht) zu, um die Wartezeit zu verringern.
Wer kann den Vermittlungsgutschein beantragen? Welche Voraussetzungen muss ein Arbeitsuchender/Arbeitnehmer erfüllen?
- Arbeitsuchende ohne Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit (ALG I) oder dem JobCenter ((Bürgergeld; alt: ALG II)
- Arbeitslose mit Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit (ALG I) oder JobCenter (Bürgergeld; alt: ALG II)
- Arbeitnehmer in einer befristeten, ggf. gekündigten Beschäftigung
- Absolventen einer Hochschule oder Berufsausbildung, ggf. wenn Sie kurz vor dem Abschluss stehen, können Sie einen Vermittlungsgutschein erhalten.
- Arbeitsuchende aus der Elternzeit heraus, welche wieder an den freien Arbeitsmarkt wollen.
- Bei Beendigung der Pflege der Eltern/Familienangehörigen, welche wieder an den freien Arbeitsmarkt wollen
- Selbstständige, welche sich umorientieren und eine sozialversicherungspflichtige Anstellung suchen, können einen Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung erhalten.
- Beschäftigte in Transfer- oder Auffanggesellschaften haben ebenfalls die Möglichkeit einen privaten Arbeitsvermittler mit dem Vermittlungsgutschein zu bezahlen und diesen bei der Bundesagentur (BA) zu beantragen.
Mehr zur kostenfreien Direktvermittlung: kostenfreie Arbeitsvermittlung – Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung
Hier Online-Antrag auf Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausfüllen und direkt an Ihren Sachbearbeiter per E-Mail absenden oder Antrag als PDF erstellen und herunterladen.
Schnell und umweltbewusst den Antrag auf Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung bei Ihrer Agentur für Arbeit oder JobCenter stellen
- kein Ausdrucken
- kein Scannen
- keine Portokosten
- kein Zeitverlust
- kein Vor-Ort-Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder JobCenter notwendig