Grüne Pflanzen, soll eine ruhige und kostenfreie Arbeitsvermittlung symbolisieren.

kostenfreie Arbeitsvermittlung
mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Das wichtigste zum Vermittlungsgutschein und wie Sie diesen beantragen können erfahren Sie hier.

In Kürze über kostenlose Arbeitsvermittlung (keine Zeitarbeit)

Private, zertifizierte Arbeitsvermittler wie RADAS können im Auftrag der Arbeitnehmer kostenfrei Jobs vermitteln. Sie als Arbeitsuchender erhalten den Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung bei Ihrer Agentur für Arbeit oder JobCenter.

Dazu müssen Sie:

1. sich bei uns bewerben. Daraufhin erhalten Sie unseren Vermittlungsvertrag (Auftrag)

2. den Vermittlungsvertrag zurücksenden
(ab hier können wir Sie bei den Arbeitgebern vorstellen)

3. den Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung (AVGS) bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Antrag auf AVGS -100% online- erstellen und direkt absenden.

4. Kopie des AVGS bei RADAS einreichen oder später nachreichen.

5. wenn Sie vermittelt werden (den Arbeitsvertrag unterzeichnet haben) schicken Sie uns den AVGS im Original zu.
Wir rechnen später mit der Bundesagentur für Arbeit, bzw. dem JobCenter direkt ab.

Bewerbung / Anfrage (ONLINE) senden

Merke: Die Abrechnung mit AVGS erfolgt nach Ihrer erfolgreichen Vermittlung. Deshalb kann dieser auch nachgereicht werden und wird nicht bei Beauftragung eines Arbeitsvermittlers zwingend benötigt!

Vermittlungsgutschein ohne Leistungsbezug (Arbeitslosengeld) - Kurzinformation:

Den Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie auch ohne Leistungsbezug (Arbeitslosengeld) und ohne "Wartezeit von 6 Wochen ab Arbeitslosigkeit" erhalten. Wie Sie den Vermittlungsgutschein sofort erhalten können, erfahren Sie weiter unten.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz "AVGS"?

Bei einem AVGS (früher "VGS" genannt) oder einfach "Vermittlungsgutschein" (für private Arbeitsvermittlung) geht es um eine Förderzusicherung für Privatpersonen, welche bei der Bundesagentur für Arbeit oder JobCenter gemeldet sind.

Mit der Ausstellung des Vermittlungsgutscheines, sichert Ihnen die Bundesagentur für Arbeit oder JobCenter, eine Kostenübernahme, im Falle einer erfolgreichen Vermittlung, durch eine zertifizierte, private Arbeitsvermittlung, wie RADAS zu.

Mit dem Vermittlungsgutschein können mehrere private Arbeitsvermittler, in ganz Deutschland, beauftragt werden.

Erst am Ende Ihrer Vermittlung (i.d.R. nach Arbeitsvertragsunterzeichnung) erhält der jeweilige Arbeitsvermittler Ihren AVGS im Original und kann dann später, direkt mit der Bundesagentur für Arbeit oder JobCenter, abrechnen.

Mit dem AVGS können Sie als Privatperson die RADAS mit Ihrer Jobsuche beauftragen. Wir suchen kostenfrei für Sie - am Ende der Vermittlung trägt Ihre Bundesagentur für Arbeit oder JobCenter die Kosten .

Welche Vorteile haben die Arbeitsuchenden durch einen AVGS? Kostenfreie Jobvermittlung!

Arbeitsuchende oder Arbeitslose mit einem Vermittlungsgutschein können ganz leicht und kostenfrei eine private Arbeitsvermittlung mit der Arbeitsplatzfindung beauftragen.

Wir würden dann nach Ihren Wünschen und Kriterien nach einem Arbeitsplatz suchen, um Sie dort zu vermitteln. Sie erhalten eine proaktive Arbeitsvermittlung sowie eine qualitative Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen.

Die RADAS übernimmt für Sie (fast) den ganzen Bewerbungsablauf. Sie müssen lediglich die Jobangebote prüfen und bei Interesse, die Vorstellungsgespräche bei den jeweiligen potenziellen Arbeitgebern wahrnehmen.

Und zu guter Letzt - die Arbeitsvermittlung ist für Sie und Ihren zukünftigen Arbeitgeber komplett kostenfrei!

EMPFEHLUNG:

Unseren Antrag auf AVGS online erstellen und bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit oder JobCenter (per E-Mail, Fax, Post oder persönlich) einreichen!

Uns können Sie unabhängig vom AVGS schon früher beauftragen. Den AVGS reichen Sie dann später nach.

Sie möchten keine Zeit mehr verlieren und nicht mehr Arbeitslos sein? Beauftragen Sie uns.

Wie und wo erhalte ich den AVGS für eine private Arbeitsvermittlung?

Den Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung können Sie ganz einfach bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit oder JobCenter beantragen.

Den Antrag können Sie per Telefon, E-Mail oder schriftlich stellen. Wir empfehlen Ihnen unseren Antrag auf AVGS zu nutzen und diesen per E-Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter zusenden.

Der Antrag auf den Vermittlungsgutschein beinhaltet alle notwendigen Informationen und Paragrafen und ist für Sie eine enorme Erleichterung. Den AVGS erhalten Sie von Ihrer Bundesagentur für Arbeit / JobCenter i.d.R. per Post oder es wird Ihnen persönlich im Gespräch übergeben.

Vermittlungsgutschein beantragen - Online-Antrag ausfüllen

Kann ich RADAS, zertifizierte Arbeitsvermittlung ohne AVGS beauftragen, ggf. den AVGS nachreichen?

JA. Sie können uns unabhängig vom Besitz des AVGS beauftragen. Dazu müssen Sie lediglich den Vermittlungsvertrag ausfüllen und uns zurücksenden.

Vorab entstehen Ihnen keine Kosten. Dazu müssen wir Sie vermitteln und Sie bei dem vermittelten Arbeitgeber mindestens 6 Wochen arbeiten.

Den AVGS können Sie vor der Arbeitsvertragsunterzeichnung nachreichen. Sofern dieser, für die Vermittlung, gültig ist, rechnen wir direkt mit Ihrer Bundesagentur für Arbeit ab.

Sie und der Arbeitgeber zahlen nichts!

Mehr zu unseren Konditionen.

Wie sieht ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aus?

Sie haben einen Vermittlungsgutschein noch nie gesehen und wollen ein Muster anschauen, um z.B. die Regelungen im AVGS zu sehen? Hier können Sie den MUSTER eines Vermittlungsgutscheines ansehen.

Voraussetzungen: Wer und wann kann einen Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten?

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten einen AVGS für private Arbeitsvermittlung zu erhalten - "die Ermessensleistung" und "der Rechtsanspruch".

Ermessensleistung (auch OHNE Leistungsbezug möglich)

Sie können einen AVGS bereits ab dem 1. Tag der Arbeitssuchendmeldung (ohne Bezug von Arbeitslosengeld!) erhalten. Diese Regelung gilt bei der Bundesagentur für Arbeit als auch beim JobCenter.

Dazu gehören z.B. Personen, welche:

  • Arbeitsuchend gemeldet sind (ohne Arbeitslosengeld-Bezug) - wenn z.B. der Arbeitsvertrag bereits gekündigt ist und Sie noch kein Arbeitslosengeld erhalten, weil die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder der befristete Arbeitsvertrag in den nächsten 3 Monaten endet.
     
  • Arbeitslos gemeldet sind (mit Arbeitslosengeld-Bezug) - wenn z.B. der Arbeitsvertrag gekündigt ist und Sie bereits das Arbeitslosengeld erhalten.

Außerdem erhalten den AVGS sog. von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden, dazu zählen z.B.:

  • Hochschulabsolventen oder Ausbildungsabsolventen
  • Berufsrückkehrende (§20 SGB III), dazu gehören z.B. Personen in der Elternzeit, welche in Berufsleben zurückkehren wollen
  • Selbstständige sowie
  • In Transfer- oder Auffanggesellschaften Beschäftigte

Rechtsanspruch (mit Leistungsbezug ALG 1 mind. 6 Wochen)

Sofern Sie bereits Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) bei der Bundesagentur für Arbeit mindestens 6 Wochen beziehen, haben Sie ein gesetzlich das Recht auf einen AVGS. 

Den AVGS können Sie jedoch schon vorher im Zuge der Ermessensleistung erhalten und Sie müssen i.d.R. nicht zwangsläufig 6 Wochen abwarten.

Mehr zum AVGS im FAQ in der Rubrik "Vermittlungsgutschein (AVGS)".

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