Stellenanzeigen richtig lesen - Jobbörse Arbeitsagentur

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit "Jobbörse Arbeitsagentur" bietet den Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Plattform, um Stellenanzeigen und Profile kostenfrei einzustellen. Wir haben des Öfteren Anfragen von Bewerbern/Interessenten bzgl. der Stellenanzeigen und deren Details.

In diesem kleinen Beitrag geht es nicht nur darum, wie man die Stellenbeschreibung bei der Arbeitsagentur richtig liest, ggf. interpretiert, sondern auch wie Sie als Bewerber die Struktur der Stellenansichten bei der Agentur für Arbeit richtig zu Ihrem Vorteil bei Ihrer Arbeitssuche nutzen (können) und Ihren Traumjob finden.

Wir übernehmen für Sie die meiste Arbeit bei Ihrer Jobsuche. Jetzt einfach bei RADAS bzgl. Ihrer Arbeitsvermittlung anfragen.

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Wenn Sie sich selbst entschieden haben auf die Arbeitssuche zu gehen, um Ihren Tätigkeitsbereich zu wechseln, ein höheres Gehalt zu erhalten oder Sie bereits beim Arbeitsamt, ggf. Jobcenter gemeldet sind, stehen Sie immer vor der gleichen Herausforderung.
Sie wollen schnell die wichtigsten Informationen in einer Stellenanzeige sehen, um sich umgehend bewerben zu können.

Als Arbeitsvermittler (Direktvermittlung, keine Zeitarbeit) haben wir seit über 11 Jahren täglich Anrufe und Anfragen von Kunden zu diesem Thema und möchten ein paar Tipps an Bewerber und Arbeitsuchende weitergeben. Als Beispiel nehmen wir hier die Ansicht der Stellenanzeige der Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur oder auch Bundesagentur für Arbeit genannt), das ist zumeist die erste "Anlaufstelle" der Bewerber, welche sich nach einer neuen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt umsehen, sich ggf. arbeitslos oder arbeitsuchend melden müssen.

Die Tipps für Ihre Jobsuche, ggf. zum schnellen Berufseinstieg sind auch bei allen anderen Stellenbörsen (Jobbörsen) anwendbar - einfach durchlesen und nutzen!

In der oberen Abbildung sehen Sie die markierten Bereiche einer Stellenanzeige, wie:

Die Stellenkopfzeile der Stellenanzeige der Agentur für Arbeit besteht aus dem Logo des Unternehmens, welcher die Stellenanzeige veröffentlicht hat. Hier sprechen wir explizit allgemein von einem "Unternehmen" und keinem Arbeitgeber, denn genau hier gibt es einige Unterschiede, welche Sie bei Ihrer Bewerbung zu Ihrem Vorteil nutzen können. Stellenanzeigen schreiben Arbeitgeber, aber auch andere Markteilnehmer, wie Zeitarbeitsunternehmen, Headhunter, Arbeitsvermittlung (Direktvermittlung), usw. Mehr über verschiedene Arten der "Personaldienstleister" erfahren.

Außerdem finden Sie dort neben den Eckdaten zu der Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit, Teilzeit-Flexibel etc.), die Angaben zum Beginn der Tätigkeit, Ort und Veröffentlichungsdatum sowie die Stellenbezeichnung, die Referenznummer, ggf. die Chiffre der jeweiligen Stellenanzeige, welche durch ein Unternehme bei der Jobbörse der Arbeitsagentur geschaltet werden.

Praxistipp an Bewerber zur Stellennummer:

Bitte prüfen Sie in der Stellenbeschreibung, ob das Unternehmen die Referenznummer, ggf. die Chiffre der Agentur für Arbeit nutzt oder eine eigene Stellennummer angegeben haben. Wenn eigene Stellennummer angezeigt wird, dann geben Sie bitte immer diese bei Ihrer Bewerbung an.

Bei einer E-Mail-Bewerbung ist es ratsam, die Stellennummer immer im Betreff der E-Mail anzugeben. Bei einer Bewerbung auf mehrere Stellen, - geben Sie die Stellennummern bitte immer gut sichtbar im Mailtext an - damit kommen Sie "dem Personaler" etwas entgegen und dieser kann Ihre Bewerbung schneller zuordnen.

Sofern Sie einen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur bzgl. einer Stelle kontaktieren, benötigt dieser i.d.R. die Referenznummer der Jobbörse der Arbeitsagentur (nicht die interne Nummer des Arbeitgebers!).

Praxistipp an Bewerber zu den Eckdaten und Anzeigendatum:

Wenn die Arbeitszeit als Vollzeit angegeben ist, handelt es sich üblicherweise um eine 40 Stundenwoche. Anfragen an das Unternehmen, ob man auch eine 38, ggf. 39 Stundenwoche machen könnten, sprechen Sie am besten direkt in Ihrer Bewerbung an. Eine Nachfrage, ob man pro Woche eine oder zwei Stunden weniger arbeiten könnte, ist ohne Vorlage der Bewerbungsunterlagen recht schwierig. Machen Sie den Arbeitgeber zunächst auf sich aufmerksam, senden Sie dem Arbeitgeber die Bewerbungsmappe zu und stellen Sie etwaige Fragen in Ihrem Anschreiben. Aus unserer Erfahrung sind eine bis zwei Stunden eine "Verhandlungssache", welche Sie mit dem Arbeitgeber im Verlauf Ihres Bewerbungsprozesses besprechen und nicht vor Ihrer Bewerbung (Ausnahmen, sind natürlich vorbehalten).

Das Eintrittsdatum "ab sofort" ist nicht wörtlich zu nehmen, natürlich müssen Sie sich zunächst bewerben, das Unternehmen wird Ihren Wunschtermin mit Ihnen abstimmen. Denn auch wenn Sie gerade Arbeitsuchend oder Arbeitslos sind, können Sie nicht immer "sofort" die Arbeitsstelle antreten. Daher erwähnen Sie unbedingt in Ihrer Bewerbung, im Anschreiben, Ihren frühstens Arbeitsbeginn, ggf. können Sie im Lebenslauf Ihre Kündigungsfrist bei dem aktuellen Arbeitgeber angeben. Dadurch kann sich der potenzielle Arbeitgeber einen Überblick bzgl. Ihrer Anstellung verschaffen.

Sofern Sie bei Ihrer Stellensuche einen Account bei der Bundesagentur (BA) nutzen, ist dort ebenfalls die Möglichkeit geboten, Ihr frühestmögliches Eintrittsdatum zu erwähnen. Somit ersparen Sie sich u.U. unnötige Korrespondenz bei einem Vermittlungsvorschlag, welcher mit Ihren Wünschen zeitlich nicht zusammenpasst.

Das Veröffentlichungsdatum der Stellenanzeige, welches z.B. einige Wochen zurückliegt, sollte Sie nicht dazu veranlassen sich nicht zu bewerben. Ein Unternehmen, welches nach Fachkräften sucht, kann bei bestimmten Berufen durchaus einige Wochen oder gar Monate(!) nach passenden Bewerbern suchen - das ist (leider) nicht mehr außergewöhnlich. Die meisten Arbeitsuchenden stützen sich "nur" auf die "tagesaktuellen Stellenanzeigen" - sprechen Sie die jeweiligen Arbeitgeber an, welche bereits länger suchen. Dadurch erhalten Sie ggf. mehr Chancen und haben i.d.R. etwas weniger Konkurrenz, denn die Arbeitgeber haben schon den ersten großen Schwung "abgearbeitet" und immer noch kein passendes Profil erhalten - das könnte Ihre Chance sein!

Stellenbeschreibung:

Diese besteht aus der Einleitung, dem Aufgabenbereich, den Profilanforderungen an die zu besetzende Stelle, den sonstigen Informationen und den Kontaktdaten sowie den Bewerbungsmöglichkeiten des Unternehmens.

In der Einleitung beschreibt ein Arbeitgeber i.d.R. kurz das Unternehmen. Anders ist bei den Stellenanzeigen, welche von Recruitern, Arbeitsvermittlern (Direktvermittlung), Zeitarbeitsunternehmen geschaltet werden. Diese gehen zumeist nur kurz oder gar nicht auf das Unternehmen ein und beschreiben zumeist die eigene Dienstleistung.

Wenn in der Stellenanzeige ein sog. "Vermittlungsgutschein", "AVGS" oder auch "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein" gefragt wird, dann handelt es sich um eine Stellenanzeige eines zertifizierten Arbeitsvermittlers. Dabei sollten Sie wissen, dass dieser Vermittlungsgutschein bei der Bewerbung nicht notwendig ist und Sie diesen nachreichen können. Sie erhalten diesen AVGS bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter - auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, besteht eine Möglichkeit. Mehr zur kostenfreien Arbeitsvermittlung mit einem Vermittlungsgutschein.

Ein Direktvermittler, welcher Sie als Arbeitnehmer mit dem Vermittlungsgutschein vermittelt, ist NICHT Ihr Arbeitgeber. Bei einer direkten Vermittlung unterschreiben Sie also den Arbeitsvertrag direkt mit dem Arbeitgeber und nicht mit dem Arbeitsvermittler. Denn dabei geht es nicht um eine Zeitarbeit und Sie werden nicht "ausgeliehen". Hier erfahren Sie mehr zu dem Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung).

Wenn Ihnen vom Unternehmen angeboten wird sich über deren Bewerbungsformular zu bewerben, dann ziehen Sie diese Möglichkeit der Bewerbung per E-Mail oder Post vor. Dadurch erleichtern Sie dem Unternehmen eine schnellere Bearbeitung und Zuordnung Ihrer Bewerbung.

Anforderungen an den Bewerber, weitere Informationen:

Hier sehen Sie weitere Details, die ggf. für die Stelle benötigt werden: Reisebereitschaft, Führungsverantwortung, Führerschein, Auto, etc. Diese Punkte werden jedoch in der Praxis von den Unternehmen eher direkt in der Stellenanzeige aufgezählt.

Tipp: auch wenn es bei dem jeweiligen Stellenangebot nicht verlangt wird, Sie jedoch generell diese Bereitschaft mitbringen, erwähnen Sie dies in Ihren Bewerbungen, im Anschreiben, ggf. Lebenslauf. So kann der potenzielle Arbeitgeber sich ein vollständigeres Bild über Ihre Person machen und ggf. Gedanken über Ihren Einsatz in dem Unternehmen.

Arbeitgeberdaten, Arbeitsort und Informationen zur Bewerbung:

Wie bereits oben bei dem Punkt "Stellenbeschreibung" erwähnt, schreiben die Stellenanzeigen nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch viele Arbeitsvermittler aus, welche für die Arbeitgeber nach passenden Kandidaten suchen. In der Stellenbörse stehen deshalb unter "Arbeitgeberdaten" die Unternehmensdaten des Arbeitsvermittlers oder eines anderes "Personaldienstleisters".

Das ist für Sie insofern wichtig, weil dort die Firmenadresse, die Betriebsgröße und Branche des Arbeitsvermittlers steht und nicht des Arbeitgebers!
In dem unteren Bereich der Stellenanzeige stehen die Arbeitsorte/Region.

Ganz unten bei weiteren Informationen zu dem Unternehmen finden Sie in der Regel den Ansprechpartner, die Telefonnummer und Bewerbungsmöglichkeiten sowie welche Unterlagen benötigt/erwünscht werden.

Zum Schluss ein letzter Tipp für Sie:

Unten, bei den "Gewünschten Bewerbungsarten" können Sie mit dem Klick auf den Punkt "Über die Internetseite des Arbeitgebers" direkt auf die Bewerbungsseite des Unternehmens gelangen und sich schnell bewerben.

Sie kommen bei Ihrer Bewerbungssuche nicht so schnell zum gewünschten Ergebnis? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Arbeitsvermittlung, sprechen Sie uns an, ggf. bewerben Sie sich bei uns!

Sie sind bei der Jobsuche nicht erfolgreich, wie Sie sich es wünschen oder wollen mehr Bewerbungstipps erhalten? Dann lesen Sie gleich weitere Rubriken mit den Bewerbungstipps:

Sie haben Fragen zu der Arbeitsvermittlung (Direktvermittlung)? Dann lesen Sie sich bitte die Rubrik über "zertifizierte Arbeitsvermittlung" oder bewerben Sie sich gleich bei Initiativ.

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