Zeugnisse in der Bewerbung

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Neben dem Deckblatt, Ihrem Anschreiben und Ihrem Lebenslauf, gehören Zeugnisse zu den wichtigsten Unterlagen für viele Personaler. Durch Ihre große Aussagekraft, als Beurteilung, lesen Arbeitgeber diese Urkunde mit sehr großem Interesse. Daher stellt sich bei einer Bewerbung immer die Frage: Welche Zeugnisse und Bescheinigungen gehören zur Bewerbung? Hier wollen wir Ihnen ein paar Tipps geben, welche Nachweise unbedingt zu Ihrer Bewerbung gehören, wann Sie Zeugnisse nicht mitsenden müssen und welche Bescheinigungen nicht fehlen dürfen.

Mehr Erfolg durch Zeugnisse

Natürlich sind die wichtigsten Unterlagen Ihrer Bewerbungsmappe Ihr Anschreiben und Ihr Lebenslauf. Wer sich jedoch nur auf diese verlässt und keinen Anhang beifügt, macht möglicherweise einen Fehler. Gerade bei einem Arbeitszeugnis schauen Arbeitgeber sehr genau hin. Ein Zeugnis belegt, dass Sie sich die im Lebenslauf angegebenen Qualifikationen angeeignet haben. Dabei wird Ihre Arbeitsweise durch Ihren letzten Arbeitgeber beschrieben. Im Zeugnis kann der ggf. neue Arbeitgeber aus einer objektiveren Sicht erkennen, wie Ihre Arbeitsweise aussieht und welche Fertigkeiten Sie sich während Ihrer letzten Anstellung angeeignet und eingesetzt haben. Nicht selten wird hier Ihre Eigendarstellung aus Ihrem Anschreiben und Lebenslauf mit der Fremdwahrnehmung des Arbeitgebers verglichen. Im Idealfall sollten die Zeugnisse den positiven Eindruck aus Ihrer Bewerbung bestätigen.

Welche Zeugnisse MÜSSEN in die Bewerbung?

Wer seinen Bewerbungsunterlagen alle Zeugnisse und Bestätigungen hinzufügt, die er im Laufe seines Berufslebens gesammelt hat, macht unter Umständen einen Fehler. Zu beachten ist hier, dass Unterlagen, die für die ausgeschriebene oder angestrebte Position nicht relevant sind, nicht in die Bewerbungsmappe sollten. Dasselbe gilt für Zertifikate oder Bescheinigungen über Fähigkeiten, die nichts mit der gewünschten Position zu tun haben.

Andererseits gibt es Unterlagen, die immer in Ihre Bewerbungsmappe gehören:

Arbeitszeugnisse

Jedes Zeugnis einer Ihrer vorherigen Beschäftigungen muss in die Bewerbung eingefügt werden. Ein Zwischenzeugnis eines Arbeitgebers sollte nur eingefügt werden, wenn Sie zur Beendigung Ihrer Tätigkeit kein Arbeitszeugnis erhalten haben oder auf dessen Ausstellung warten. Gerade Arbeitszeugnisse stellen eine gute Beurteilung Ihrer Arbeitsweise dar.

Universitäts- oder Hochschulzeugnisse

Sollten Sie einen Hochschulabschluss haben, sollte dieser in jedem Fall in Ihre Bewerbung. Sie zeigen Ihre Qualifikationen. Sehr wichtig ist dies natürlich, wenn Sie Ihr Studium gerade abgeschlossen haben. Auch hier gilt, sollten Sie das endgültige Zeugnis nicht vorliegen haben, können Sie zum Beispiel Ihre letzte Notenübersicht einfügen.

Ausbildungszeugnisse

Genauso wie die Hochschulzeugnisse sollten Sie Ihr Abschlusszeugnis in jedem Fall in Ihre Bewerbungsmappe einfügen.

Sollten Sie mehrere Ausbildungen absolviert haben, fügen Sie immer das relevantere Zeugnis ein. Sollten Sie sich auf eine Stelle bewerben, für die Qualifikationen Ihrer anderen Ausbildung gefordert werden, können Sie beide Zeugnisse einfügen.

Höchster Schulabschluss

Sollten Sie nach Ihrer Ausbildung oder dem Studium in das Berufsleben starten, müssen Sie Ihrem Zeugnis immer das letzte Schulzeugnis beifügen. Sind Sie bereits ein erfahrener Arbeitnehmer besitzen Schulzeugnisse in der Regel kaum Aussagekraft.

Seminare, Fort- und Weiterbildungen, Qualifikationen

Fügen Sie diese nur bei, wenn Sie für die angestrebte Position relevant sind. Wichtig sind hier vor allem die Anforderungen, die der Arbeitgeber zum Beispiel in der Stellenausschreibung erwähnt hat. Auch Ihre erworbenen Fremdsprachkenntnisse, wenn relevant, sollten Sie möglichst durch ein Zertifikat belegen können.

Wie sortiere ich die Zeugnisse richtig?

Zeugnisse werden in der Regel hinter Ihren Lebenslauf in die Bewerbungsmappe eingefügt. Wie bei Ihrem Lebenslauf sollten auch Ihre Zeugnisse antichronologisch sortiert werden. Orientieren Sie sich dabei an Ihrem bereits erstellten Lebenslauf. Relevante Arbeitsproben oder Referenzen können Sie dabei hinten anstellen, damit eine Übersichtlichkeit gewährt wird.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Zu viele Zeugnisse - haben Sie schon mehrere Arbeitgeber gehabt, sollten Sie Ihre Bewerbung nicht überladen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre aktuellsten Urkunden. Mehr als 5-7 Arbeitszeugnisse sollten es nicht sein.

Kurzbewerbung - bei einer Kurzbewerbung werden klassischerweise keine Zeugnisse mitgeschickt. Hier sollten Sie maximal Ihr letztes Arbeitszeugnis anhängen.

Verwendung von Zeugnissen Ihrer Praktika - fügen Sie diese nur an, wenn Sie für die angestrebte Position besonders wichtig sind. Alte Praktikumsbescheinigungen zu Beginn Ihres beruflichen Werdegangs müssen Sie als erfahrener Arbeitnehmer nicht mehr beifügen.

Sprache der Zeugnisse

Egal welche Beschäftigung Sie als Mitarbeiter beendet haben, steht Ihnen nach deutschem Arbeitsrecht immer ein qualifiziertes Zeugnis zu. Diese Urkunde wird immer direkt von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt. Die Formulierungen des Zeugnisses mag dabei immer wohlwollend klingen, kann jedoch eine ganz andere Bedeutung haben, als Sie vielleicht glauben. Hier steckt der Teufel im Detail.

Vorangestellt sei zu erwähnen, dass die meisten Arbeitgeber keine Experten im Ausstellen von Zeugnissen sind. Wer jedoch dem Arbeitnehmer gegenüber positiv eingestellt ist, lässt dies immer mit in die Formulierung des Zeugnisses einfließen. Wichtig ist in diesem Fall jedes noch so klein erscheinende Wort. Ein "stets" kann Ihre "Zeugnisnote" signifikant anheben.

Hier ein paar Tipps, wie Sie Ihr Zeugnis entschlüsseln können:

Lesen Sie den Schluss zuletzt! Aus den abschließenden Formulierungen können Sie viel herauslesen. Wünscht ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alles Gute und bedauert das Ausscheiden des Mitarbeiters, spricht dies für ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis.

Kleinigkeiten

Haben Sie Ihre Aufgaben "stets zur vollsten Zufriedenheit" erledigt, entspricht dies der Note 1. "Stets zur vollen Zufriedenheit" entspricht einer 2 und so weiter. Wird der Arbeitgeber als jemand mit gesundem Selbstvertrauen (arrogant), viel Einfühlungsvermögen (flirtet), Kontaktbereitschaft (unbeliebt) und geselliger Mensch (Alkoholkonsum) beschrieben, ist dies in den meisten Fällen nicht positiv gemeint.

Kritik

Der Arbeitgeber kann Kritik unter Umständen auch ganz ohne bestimmte Formulierungen ausdrücken. Werden zum Beispiel Selbstverständlichkeiten betont oder notwendige Aufgaben, die erwähnt werden müssten, nicht aufgeführt, kann man hierbei ganz klar erkennen, welche Einstellung der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer hatte.

Nehmen Sie jedes Arbeitszeugnis wichtig und lassen Sie sich für jede Ihrer Beschäftigungen eines ausstellen. In kleineren Unternehmen wird dem Arbeitnehmer oft angeboten, selbst einen Vorschlag für das Arbeitszeugnis einzureichen. Nehmen Sie dies ruhig an, wenn Sie wissen, dass es möglicherweise keinen Profi für die Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses gibt. So können Sie die Richtung vorgeben, auch wenn Ihr Chef die endgültige Formulierung übernimmt.

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