
Konditionen der arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende
Wird der Kunde vermittelt (nimmt einen Arbeitsvertrag / Praktikumsvertrag etc. an) fällt für uns eine Vermittlungsvergütung an.
Dabei gibt es zwei Zahlungsmöglichkeiten
- AVGS (von der Agentur für Arbeit / JobCenter)
- Selbstzahler
WICHTIG - kein (finanzielles) Risiko:
- Der Kunde wird vom Vermittler, nach seinen Suchkriterien / Wünschen, bei Arbeitgebern vorgeschlagen.
- AVGS kann nachgereicht werden, bei Auftrag nicht notwendig)
- Ohne AVGS - Sie zahlen nichts vor Ihrer Vermittlung (Beschäftigungsbeginn) - gesetzlicher und vertraglicher Schutz des Endverbrauchers!
- Sollten Sie vorzeitig gekündigt werden, fallen für Sie KEINE Kosten an! Entscheidend ist das offizielle Austrittsdatum
- Bis zur Vermittlung KEINE KOSTEN, auch keine Abrechnung mit AVGS möglich - erst nach Ihrem Arbeitsbeginn!
- Vertrag endet automatisch nach Begleichen der Vermittlungsvergütung