
Konditionen der arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende
Die bei Erfolg anfallende Vermittlungsvergütung kann auf zwei Arten beglichen werden:
- Per Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit oder JobCenter (AVGS)
- privat durch den Arbeitnehmer
Kostengarantie:
- kostenfreie Vermittlung für AVGS-Besitzer
(Vermittlungsgutschein kann nachgereicht werden, bei Auftrag nicht zwingend notwendig) - Keine Vorauszahlungen!
- Keine versteckten Kosten!
- Egal, welche Zahlungsart für Sie aktuell passt.
- AVGS kann auch nachgereicht werden.