Geschäftsgebäude mit vielen Geschäftsleuten und Sonnenaufgang im Hintergrund.

Konditionen der arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende


Wird der Kunde vermittelt (nimmt einen Arbeitsvertrag / Praktikumsvertrag etc. an) fällt für uns eine Vermittlungsvergütung an.  

Dabei gibt es zwei Zahlungsmöglichkeiten

  1. AVGS (von der Agentur für Arbeit / JobCenter)
  2. Selbstzahler

WICHTIG - kein (finanzielles) Risiko:

  • Der Kunde wird vom Vermittler, nach seinen Suchkriterien / Wünschen, bei Arbeitgebern vorgeschlagen.
  • AVGS kann nachgereicht werden, bei Auftrag nicht notwendig)
  • Kosten fallen erst 6 Wochen nach einer neuen Vermittlung an.
  • Sollten Sie vor den 6 Wochen kündigen oder gekündigt werden, fallen für Sie KEINE Kosten an! Entscheidend ist das offizielle Austrittsdatum
  • Bis zur Vermittlung KEINE KOSTEN!
  • Vertrag endet automatisch nach Begleichen der Vermittlungsvergütung

  • Abrechnung mit AVGS (kostenfrei)
    • Die Kostenübernahme erfolgt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
    •  
    • Muss selbstständig bei Bundesagentur/Jobcenter beantragt werden.
    •  
    • AVGS wird nur ausgezahlt, wenn wir Sie vermittelt haben.
    •  
    • Auszahlungsbedingungen stehen auf AVGS
    •  
    • Arbeitsbeginn muss innerhalb der Gültigkeitsdauer liegen
    • Der AVGS gilt nicht für Minijobs.
    •  
    • Der AVGS kann mehrmals verlängert werden.

    Ein AVGS kann von der Agentur für Arbeit / JobCenter schon ab dem 1. Tag der Arbeitsuchendmeldung ausgestellt werden. Mehr lesen.

  • Abrechnung ohne AVGS (kostenpflichtig)
    • Zahlung erst 6 Wochen nach dem Arbeitsbeginn und nur  wenn kein AVGS vorhanden, bzw. ungültig ist!
    • (keine Vorauszahlung und keine versteckten Gebühren)
    •  
    • Gesamthöhe 2.000,00 EUR (wenn man insgesamt 8 Monate beim vermittelten Arbeitgeber tätig war)
    •  
    • Kann in 8 Raten zu je 250,00 EUR oder als Einmalzahlung gezahlt werden
    •  
    • Bei Einmalzahlung 12,5% Nachlass. Sie zahlen dann 1.750,00 EUR
    •  
    • Sollten wir Ihnen eine Anstellung vermittelt haben, fällt erst 6 Wochen nach Arbeitsbeginn eine Vermittlungsvergütung an, welche Sie entweder in Raten (8 Raten zu je 250 €) oder als Einmalzahlung mit einem Rabatt begleichen können.
    •  
    • Kostengarantie an unsere Kunden:
    • Sie zahlen nur solange Sie angestellt sind (jedoch max. 8 Ratenzahlungen) und damit ist die Vermittlungsvergütung abbezahlt.
    •  
    • Ein Beispiel: sollte das Arbeitsverhältnis nach 4 Monaten enden (Gründe irrelevant), so zahlen Sie nur 4 Raten (gilt bei der Ratenzahlung)! Entscheidend ist das offizielle Austrittsdatum. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis nach z.B. 3 Wochen beendet wird, haben wir keinen Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung Ihrerseits.
    •  
    • Lesen Sie sich in jedem Fall §3.2 sowie §4 der AGB durch!

    Tipp für Selbstzahler: die Vermittlungsvergütung kann steuerlich als „Werbungskosten“ geltend gemacht und vom Finanzamt bis zu 100 % erstattet werden. Dieser Tipp ist unverbindlich und stellt keine steuerliche Beratung dar. Diese kann nur ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht leisten.

 
 

Sie wollen uns mit Ihrer Arbeitsvermittlung beauftragen? Dann bewerben Sie sich jetzt!

Kostenloser Rückrufservice (Callback-Service)

Mit dem Ausfüllen der Formular-Pflichtfelder und dem Absenden des Formulars bin ich mit der Datenschutzerklärung einverstanden.