Geschäftsgebäude mit vielen Geschäftsleuten und Sonnenaufgang im Hintergrund.

Konditionen der arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende


Wird der Kunde vermittelt (nimmt einen Arbeitsvertrag / Praktikumsvertrag etc. an) fällt für uns eine Vermittlungsvergütung an.  

Dabei gibt es zwei Zahlungsmöglichkeiten

  1. AVGS (von der Agentur für Arbeit / JobCenter)
  2. Selbstzahler

WICHTIG - kein (finanzielles) Risiko:

  • Der Kunde wird vom Vermittler, nach seinen Suchkriterien / Wünschen, bei Arbeitgebern vorgeschlagen.
  • AVGS kann nachgereicht werden, bei Auftrag nicht notwendig)
  • Ohne AVGS - Sie zahlen nichts vor Ihrer Vermittlung (Beschäftigungsbeginn) - gesetzlicher und vertraglicher Schutz des Endverbrauchers!
  • Sollten Sie vorzeitig gekündigt werden, fallen für Sie KEINE Kosten an! Entscheidend ist das offizielle Austrittsdatum
  • Bis zur Vermittlung KEINE KOSTEN, auch keine Abrechnung mit AVGS möglich - erst nach Ihrem Arbeitsbeginn!
  • Vertrag endet automatisch nach Begleichen der Vermittlungsvergütung

  • Abrechnung mit AVGS - komplett KOSTENFREI!
    • Die Kostenübernahme erfolgt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
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    • Muss selbstständig bei Bundesagentur/Jobcenter beantragt werden.
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    • AVGS wird nur ausgezahlt, wenn wir Sie vermittelt haben.
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    • Auszahlungsbedingungen stehen auf AVGS
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    • Arbeitsbeginn muss innerhalb der Gültigkeitsdauer liegen
    • Der AVGS gilt nicht für Minijobs.
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    • Der AVGS kann mehrmals verlängert werden.

    Ein AVGS kann von der Agentur für Arbeit / JobCenter schon ab dem 1. Tag der Arbeitsuchendmeldung ausgestellt werden. Mehr lesen.

  • Abrechnung ohne AVGS (kostenpflichtig)
    • Zahlung nach dem Arbeitsbeginn und nur  wenn kein AVGS nachgereicht wird, bzw. ungültig ist!
    • (keine Vorauszahlung und keine versteckten Kosten. Vertrag kann jederzeit gekündigt werden! Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Arbeitsvertag annehmen oder nicht)
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    • Kann monatlich in 8 Raten zu je 250,00 EUR oder als Einmalzahlung gezahlt werden
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    • Maximale Gesamthöhe 2.000,00 EUR (gesetzlich vorgeschrieben)
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    • Bei einer Einmalzahlung erhalten Sie einen 12,5% Nachlass. Sie zahlen dann 1.750,00 EUR (statt 2.000 EUR). Das entscheiden Sie aber selbst.
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    • Kostengarantie an unsere Kunden:
    • Sie zahlen nur solange Sie angestellt sind (jedoch max. 8 Ratenzahlungen) und damit ist die Vermittlungsvergütung abbezahlt.
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    • Ein Beispiel: Bei Kündigung des Arbeitsvertrages zahlt der Kunde anteilig für die Beschäftigungszeit. 
    • Beispiel: Ihr 1. Arbeitstag war am 01.01. und endet am 15.03., ergeben sich anteilig 3 Raten (für 01.01., 01.02., 01.03). So zahlen Sie statt 8 nur 3 angefallene Raten an - der Rest wird vertragsgemäß storniert!
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    • Lesen Sie sich in jedem Fall §3.2 sowie §4 der AGB durch!

    Tipp für Selbstzahler: die Vermittlungsvergütung kann steuerlich als „Werbungskosten“ geltend gemacht und vom Finanzamt bis zu 100 % erstattet werden. Dieser Tipp ist unverbindlich und stellt keine steuerliche Beratung dar. Diese kann nur ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht leisten.

 
 

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