Konditionen der arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende
Wird der Kunde vermittelt (nimmt einen Arbeitsvertrag / Praktikumsvertrag etc. an) fällt für uns eine Vermittlungsvergütung an.
Dabei gibt es zwei Zahlungsmöglichkeiten
- AVGS (von der Agentur für Arbeit / JobCenter)
- Selbstzahler
WICHTIG - kein (finanzielles) Risiko:
- Der Kunde wird vom Vermittler, nach seinen Suchkriterien / Wünschen, bei Arbeitgebern vorgeschlagen.
- AVGS kann nachgereicht werden, bei Auftrag nicht notwendig)
- Kosten fallen erst 6 Wochen nach einer neuen Vermittlung an.
- Sollten Sie vor den 6 Wochen kündigen oder gekündigt werden, fallen für Sie KEINE Kosten an! Entscheidend ist das offizielle Austrittsdatum
- Bis zur Vermittlung KEINE KOSTEN!
- Vertrag endet automatisch nach Begleichen der Vermittlungsvergütung