Arbeitslos melden - Arbeitssuchend melden

 

Sie wollen (oder müssen) sich bei der Agentur für Arbeit entweder arbeitssuchend oder arbeitslos melden. Hier erklären wir Ihnen die ersten groben Fragen in Kürze, wie Sie sich schnell arbeitslos oder arbeitssuchend melden und sich schnell auf die Jobsuche machen können.

Arbeit verloren (wegen Corona)? Arbeitsvertrag wird nicht verlängert? Sie beenden Ihr Studium oder Ihre Ausbildung oder Ähnliches und haben/finden keine neue Arbeit?
Melden Sie sich (rechtzeitig) arbeitssuchend bei Ihrer Agentur für Arbeit und bewerben Sie sich direkt bei RADAS Direktvermittlung (keine Zeitarbeit), damit wir für Sie nach einer neuen Arbeit suchen können.

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Was ist die Agentur für Arbeit?

Für viele Kunden, gerade jene, die sich zum ersten Mal mit der Agentur für Arbeit auseinandersetzen müssen, stellt sich oft die Frage, wie man sich Arbeitslos bzw. Arbeitssuchend melden kann bzw. welche Unterlagen man benötigt. Für Kunden aus dem Ausland mit Wohnsitz in Deutschland stellt sich zudem die Frage, wofür die Agentur für Arbeit zuständig ist. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen dazu gerne eine Hilfestellung geben.

Die Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit / BA / Bundesanstalt für Arbeit / Arbeitsamt) hat ihren Hauptsitz in Nürnberg. Sie regelt sogenannte Entgeltersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld und Hartz IV-Zahlungen. Zudem arbeitet sie als staatlicher Arbeitsvermittler und verwaltet die Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich veröffentlicht die Agentur für Arbeit jährlich die Arbeitslosenstatistik für die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesagentur ist mit ca. 96.000 Mitarbeitern eine der größten Behörden Deutschlands und zugleich einer der größten Arbeitgeber.

 

Hauptaufgaben der Arbeitsagentur sind hauptsächlich folgende:

  • Arbeitsvermittlung
  • Arbeitsmarktberatung
  • Berufsberatung
  • Zahlungen von Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld
  • Arbeitsförderung (Eignungsfeststellungen, Zahlung von Eingliederungszuschüssen, Förderungen, Weiterbildungen, Zahlung von Gründungszuschüssen
  • Förderung der Berufsausbildung (Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Durchführen von Einstiegsqualifizierungen etc.
  • Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG2 (Harz4), Grundsicherung, Sozialgeld) durch Jobcenter

Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass das Arbeitslosengeld 1 immer durch die Agentur für Arbeit bearbeitet und ausgezahlt wird und alle Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch das Jobcenter. Das Jobcenter ist eine Einrichtung der Bundesagentur bzw. des entsprechenden Landkreises, in dem sich das Jobcenter befindet. Sie müssen sich also immer bei der jeweiligen zuständigen Behörde rechtzeitig melden.

 

Unterschied Arbeitslos- / Arbeitssuchend (Meldung)

Arbeitslos

Als Arbeitslos gelten in der Regel die Menschen, die entweder keine Anstellung haben oder sich in einer Anstellung befinden, die demnächst endet. Darunter befinden sich Menschen, die eine Kündigung erhalten haben oder sich z.B. in Kurzarbeit befinden.

Arbeitssuchend

Als arbeitssuchend gelten Menschen, die sich derzeit noch in einer ungekündigten Anstellung, Studium etc. befinden, nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind und dennoch nach einer neuen Anstellung suchen (müssen).

 

Wie meldet man sich Arbeitssuchend?

  1. 3 Monate bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet oder spätestens 3 Tage nach Beendigung der Tätigkeit müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Wichtig ist, dass die Meldung schnellstmöglich erfolgt, damit die Agentur für Arbeit Sie als Arbeitssuchenden aufnehmen kann und ggf. bei der Arbeitsuche unterstützen kann. Diese Fristen müssen immer eingehalten werden. Sie können sich telefonisch unter 0800/4555500, schriftlich und online arbeitslos melden.
  2. Nachdem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, erhalten Sie in der Regel kurzzeitig eine Einladung von einem Sachbearbeiter zu einem Beratungsgespräch. Dabei wird geklärt, wie Sie sich beruflich entwickeln möchten, welche Stärken Sie haben und welche Positionen für Sie infrage kommen.

 

Wie meldet man sich Arbeitslos?

  1. Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung müssen Sie die Arbeitslosmeldung vornehmen. Dies ist notwendig, damit Sie bei der zuständigen Behörde Arbeitslosengeld 1 bzw. ALG2 (Hartz IV (nach SGB II)) beantragen können. Beachten Sie, dass wenn Sie diese Fristen nicht einhalten, ggf. erst später Hartz IV erhalten. Es zählt dabei immer der Tag der Antragsstellung.
  2. Für die Arbeitslosmeldung benötigen Sie in der Regel hauptsächlich Ihren Personalausweis. Diese Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Hier können Sie die entsprechende Dienststelle für die Meldung finden.
  3. Der Antrag auf das Arbeitslosengeld muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit oder ggf. schnellstmöglich erfolgen. Dies können Sie ebenfalls online erledigen. Das Arbeitslosengeld erhalten Sie immer rückwirkend für den letzten Monat. Die Agentur für Arbeit benötigt dabei die Arbeitsbescheinigung Ihres letzten Arbeitgebers und ggf. weitere Dokumente von Ihnen.
 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung (kurz: "AVGS")

Um Ihre Arbeitssuche oder Arbeitslosigkeit zu verkürzen, können bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem JobCenter einen sog. Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung beantragen. Damit können Sie (ausschließlich) am Ende einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung Ihren privaten Arbeitsvermittler bezahlen. Somit entstehen für Sie keine Kosten und der private Arbeitsvermittler kann seine Vermittlungsvergütung direkt mit der jeweiligen Agentur für Arbeit / JobCenter abrechnen.
 
Mehr zu der kostenfreien, privaten Arbeitsvermittlung mit "AVGS" oder gleich zum Online-Antrag auf Vermittlungsgutschein.
 
 

Finanzielle Hilfen für Arbeitslose

Arbeitslosengeld 1(Agentur für Arbeit)

Die Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes hängt hauptsächlich davon ab wie lange Sie bei der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Außer bei Minijobs sind Sie meist bei der Arbeitslosenversicherung versichert (SGB III).

Voraussetzungen:

  • Sie waren mindestens 12 Monate beschäftigt(eingerechnet werden können Selbstständigkeit, Elternzeit, Erhalt von Krankengeld, Wehrdienst)
  • Sie sind arbeitslos gemeldet
  • Sie haben keine Beschäftigung aber können einer versicherungspflichtige Beschäftigung nachgehen
  • Sie sind auf der Suche nach einer Beschäftigung

Die Höhe des Arbeitslosengeldes können Sie hier online vorab mit dem Arbeitslosengeld-Rechner berechnen.

Die Dauer ist abhängig davon, wie lang Sie versicherungspflichtig waren und wie alt Sie sind. Das Arbeitslosengeld1 wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert.

Sollte ALG1 für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreichen, können Sie ggf. Wohngeld beantragen oder die Leistungen mit ALG2 aufstocken lassen.

Arbeitslosengeld 2 "Hartz IV" (JobCenter)

Sollte der Bezug von Arbeitslosengeld 1 auslaufen und Sie keine neue Anstellung gefunden haben, können Sie einen Antrag auf ALG2 stellen (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Sie erhalten dann einen festgelegten Regelsatz und die Kosten für ihre Unterkunft (nur in angemessener Höhe). Ggf. können Sie je nach persönlicher Situation einen Mehrbedarf anmelden.

Einberechnet in den Bezug werden folgende Einkommen:

  • Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft (Haushaltsmitglieder, die für Sie finanziell einstehen)
  • Ihr Vermögen und Einkommen
  • Kindergeld, Unterhalt, Rente

Das Arbeitslosengeld wird für 12 Monate von der Arbeitsagentur bewilligt und kann durch einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) verlängert werden. Zuständig ist das Jobcenter. Während des Bezuges von ALG2 werden zudem keine Rentenversicherungsbeiträge für Sie gezahlt.

Einkommen und Vermögen

Bis zu 165 EUR können Sie beim Erhalt von Arbeitslosengeld dazuverdienen. Einkommen darüber wird auf die Leistung angerechnet, ausgenommen sind Mieteinnahmen und Einkommen des Partners bzw. der Partnerin.

Auch Ihr Vermögen (Geldanlagen/Immobilien) wird bei ALG1 nicht angerechnet.

Achtung: Bei ALG2 (Hartz IV) wird i.d.R. das Vermögen angerechnet.

Zuschüsse

Bei der Suche nach einer neuen Anstellung können, Sie unter anderem einen Zuschuss für die Bewerbungskosten beantragen. Zusätzlich können Sie Maßnahmen (Lehrgänge, Trainings und Coachings) in Anspruch nehmen.

Insolvenzgeld

Sollte der Arbeitgeber finanziell nicht mehr in der Lage sein Ihr Gehalt zu zahlen, können Sie, wenn dieser Insolvenz beantragt ggf. Insolvenzgeld beantragen. Dies ist eine einmalige Zahlung. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kurzarbeitergeld

Sollte ihr Arbeitgeber Ihre reguläre Arbeitszeit kürzen müssen und dies der Agentur für Arbeit angezeigt hat, haben Sie ggf. Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dadruch soll Ihr Verdienstausfall ausgeglichen werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes liegt i.d.R. bei 60 - 67 % Ihres Nettogehalts.

Europäische Globalisierungsfonds

Der Europäische Globalisierungsfond springt ein, wenn Sie durch eine Massenentlassung eine Kündigung erhalten haben. (ca. 500 Entlassungen bei einem Unternehmen innerhalb von 4-9 Monaten, je nach Größe des Unternehmens).

Wir hoffen Ihnen durch unseren Artikel eine Hilfestellung geben zu können, wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als privater Arbeitsvermittler keine Fragen bzgl. Ihres Arbeitslosengeldes beantworten können. Dazu bitten wir Sie sich direkt an einen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit/JobCenter zu wenden.

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