AGB für Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(im Folgenden: Vermittlungsvertrag, Vertrag oder AGB)

für Unternehmen

(im Folgenden: Kunde, User, Arbeitgeber oder Unternehmen)


Erklärung und Einführung in unsere angebotenen Dienstleistungen für Endverbraucher, Unternehmen (Behörden inbegriffen)

Vermittlungsdienstleistung
Als Vermittler (zertifizierter Träger der privaten Arbeitsvermittlung) erbringen wir für Endverbraucher, Unternehmen und Behörden (im Folgenden „Unternehmen“) eine Direktvermittlung (keine Zeitarbeit). Diese können uns separat voneinander mit einer Arbeitsvermittlung, bzw. Personalvermittlung beauftragen.

Technische Dienstleistung
Wir stellen unseren Usern/Kunden unsere eigene Software zur Verfügung, welche separat zu der o.g. Vermittlungsdienstleistung nutzbar ist.

Für Arbeitsuchende stellen wir den Bewerber-Account zur Verfügung, hier können diese ihre persönlichen Daten eintragen, Bewerbungen hochladen, eine Bewerbungsübersicht führen, Suchkriterien, Sperrvermerke pflegen und Kontakt mit Vermittler, bzw. mit potenziellen Arbeitgebern aufnehmen, etc.

Für Unternehmen stellen wir unsere Softwareprodukte im Unternehmens-Account wie z.B. „JOBBÖRSE“ und „Bewerbermanagementsystem“ sowie die Möglichkeit eigene Stellenanzeigen bei uns und unseren Jobbörsen-Partnern zu veröffentlichen, sog. Multichannel Posting zur Verfügung. Bei z.B. der Schaltung von eigenen Stellenanzeigen, können Unternehmen die Bewerber eigenständig kontaktieren und deren Bewerbungen direkt in ihrem Unternehmens-Account oder über andere Kontaktmöglichkeiten (welche dem Bewerber zur Verfügung stehen) erhalten.

Die Registrierung und Softwarenutzung ist für Privatpersonen (ausschließlich bei Eigennutzung, nicht im Auftrag Dritter, nicht gewerblich) und Unternehmen erlaubt. Unter anderem ist die Nutzung der entsprechenden Accounts kostenfrei möglich. Dabei können die Accounts im Zuge der (techn.) Dienstleistungen, deren Funktionalität oder dem Support durch den Vermittler eingeschränkt sein/werden.

Weder eine Privatperson noch ein Unternehmen ist mit der bloßen, kostenfreien Nutzung der Software zu etwaigen Zahlungen oder einer Beauftragung des Vermittlers, verpflichtet.

Verkäufer, Vermittler bzw. Portal-Betreiber
Verantwortlich für die Angebote und den Verkauf ist die RADAS Jobbörse & Personalvermittlung GmbH (im Folgenden: der „Vermittler“, bzw. „technischer Dienstleister“), vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter, Roman Reysh, Westfälische Str. 64, 10709 Berlin, Registernummer HRB 153286 B beim Amtsgericht Charlottenburg.

Käufer bzw. Kunde
Käufer bzw. Kunde ist die jeweilige natürliche oder juristische Person, welche unsere (techn.) Dienstleistung für Unternehmen/Behörden nutzt. Unabhängig davon, ob diese kostenfrei oder -pflichtig ist.

Zustandekommen des Vertrages:
Bei einem Online-Auftrag über unser Portal wählt der Kunde eine angebotene (techn.) Dienstleistung, bzw. bestimmt die Auftragskosten mit seiner Auswahl selbst, gelangt zum „Warenkorb“ und prüft seine Auswahl. Sodann bestätigt er unsere „AGB für Unternehmen“ (Pflicht-Checkbox) und schließt die Bestellung, bzw. bestätigt unsere AGB als gelesen und akzeptiert zu haben, mit dem Klick auf den Button „Kaufen“ ab.
Die o.g. Buttons-Bezeichnungen oder Bestellverfahren, können evtl. sinngemäß umbenannt, bzw. zweckgemäß verändert werden. Um eine (techn.) Dienstleistung online zu buchen bedarf es einer vorherigen Registrierung des Unternehmens-Accounts und des eingeloggten Zustandes während des gesamten Bestellprozesses.
Bei schriftlichen Verträgen ergeben sich die Preise aus dem Vertrag und der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag, diese AGB vor der Auftragserteilung gelesen und akzeptiert zu haben.

Kosten und Fälligkeiten / (keine) Abonnements / erfolgsorientierte Personalvermittlung
Die Kosten sind i.d.R. mit der jeweiligen Auftragserteilung in der Gesamthöhe fällig und können monatlich abbezahlt werden. Dies hängt von dem jeweiligen gekauften Angebot des Kunden ab, bei welchem er die Zahlungskonditionen (falls im Angebot vorgesehen) selbst auswählen und verbindlich bestimmen kann. Zahlungsfrist bei einer Sofort, bzw. Einmalzahlung beträgt 14 Tage ab Kaufdatum. Bei einer monatlichen Zahlung beträgt die Zahlungsfrist ebenfalls 14 Tage jedoch ab dem Fälligkeitstag der jeweiligen Zahlung.
Die Gesamtsumme errechnet sich aus Auswahl der gekauften (techn.) Dienstleistung des Kunden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden USt. Der Vermittler erhebt weder zusätzlichen Kosten, noch Bearbeitungsgebühren.
Vereinzelte Angebote, können als Abonnements bestellt werden. Damit versteht sich, dass diese Angebote zu den gleichen Konditionen (Preis, Laufzeit, Leistung) automatisch verlängert werden können.
Außerdem können bei der Personalvermittlung 100% erfolgsorientierte Angebote gebucht werden, die Zahlung erfolgt dann, nach der tatsächlichen Vermittlung.

Zahlungsart / Rechnungsstellung
Die bestellten Angebote sind auf Rechnung zu zahlen. – Sofern nichts anderes vereinbart wird/wurde. Alle bereits gekauften Bestellungen/Leistungsbeschreibungen, Fälligkeitsfristen und dazugehörige Rechnungen kann der Kunde in seinem Unternehmens-Account unter „Meine Bestellungen“ jederzeit einsehen.

Kündigung / Beendigung des Vertrages / (keine) Abonnements / Fristen
Gekaufte (techn.) Dienstleistungen enden entweder selbst durch Erreichen des Laufzeitendes, der Leistungserbringung, durch Kündigung zum Laufzeitende (per E-Mail oder schriftlich) oder durch Nicht-Verlängerung des Abonnements.

Sofern seitens des Kunden ein Abonnement gebucht wurde und keine Verlängerung erwünscht ist, kann und muss er dies eigenständig in seinem Unternehmens-Account unter „Bestellungen“ abwählen.
Dazu muss er bei dem gekauften Artikel auf den Link „Automatische Verlängerung ausschalten“ klicken und seine Aktion im System bestätigen. Dies kann der Kunde sofort nach der Bestellung oder noch am letzten Tag des Abonnements (bis 23:59 Uhr) erledigen. Der Kunde wird hier seitens des Verkäufers nicht eingeschränkt und es gibt keine Kündigungsfristen.

Vom Kunden gekaufte und aus eigener Initiative, gleich aus welchem Grund, nicht genutzte (techn.) Dienstleistungen müssen gemäß der Bestellsumme bezahlt werden.
Nähere Modalitäten ergeben sich aus den jeweiligen zu kaufenden (techn.) Dienstleistung und den weiterführenden AGB für Unternehmen (s.u).

Gender-Hinweis
Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Verständlichkeit, nicht aber aus Gründen der Diskriminierung, werden Personenbezeichnungen nachfolgend nur in der männlichen Form verwendet.

 

Vermittlungsdienstleistung/Vertrag (Direktvermittlung, keine Zeitarbeit)

(In diesem Abschnitt stehen die Regelungen für die private Personalvermittlung)

§ 1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages (Auftrag)

Rechtsgrundlage für diesen privatrechtlichen Vertrag sind die Vorschriften der §§652 ff. BGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a, b ff. DSGVO in der jeweils gültigen Fassung. Der Vermittler wird von dem Kunden mit dem Zweck der Personalvermittlung (Direktvermittlung - keine Zeitarbeit), bzw. Personalsuche nach einem Bewerber- oder Auftragnehmer, auf dem allgemeinen Bewerber- und/oder Projektmarkt beauftragt.
Der Vermittler kann bundesweit in Deutschland (auf Anfrage auch im Ausland) tätig werden.
Der Kunde entscheidet selbst, in welcher Region die Personalvermittlung/-suche gemäß §2, 2.2 dieses Vertrages stattfinden soll. Der Kunde ist weder verpflichtet, ein Bewerberangebot des Vermittlers anzunehmen noch entstehen ihm Nachteile bei Ablehnung.

§ 2 Vermittlung (Definition)
Als erfolgreiche Vermittlung gilt jeder auf der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers beruhende Kontakt zwischen dem Kunden und dem Bewerber, der zu einer sozialversicherungspflichtigen oder nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt, wobei die aktive Vermittlungstätigkeit die Abschlussbereitschaft einer Partei oder beider Parteien des Beschäftigungsvertrages in einer Weise fördert, dass ein Arbeitsvertrag zwischen Kunde und Bewerber abgeschlossen oder zwischen ihnen ein sonstiges Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Dabei ist unerheblich, ob der Bewerber auf eine bestimmte Stelle vorgestellt wurde, bzw. eine andere, alternative Tätigkeit bei dem Kunden, bzw. mit einem Unternehmen mit welchem der Kunde verwandt, verschwägert, oder wirtschaftlich verflochten ist (z.B. einer anderen Tochtergesellschaft, Verbundsunternehmen) angenommen hat. Nach erfolgreicher Vermittlung, bzw. nach Ablauf der Vertragslaufzeit stellt der Vermittler die Suche ein (die u.g. Garantie bleibt davon unberührt).

Garantie (Personalsuche bei Kündigung): sollte der vermittelte Bewerber kündigen oder gekündigt werden, kann der Kunde den Vermittler innerhalb der (Rest-) Laufzeit (ausgenommen sind kostenfreie und erfolgsorientierte Vermittlungen) dieses Vertrages ohne zusätzliche Kosten mit derselben Personalsuche erneut beauftragen.

§ 2.1 Vermittlungszeitpunkt
Der Vermittlungszeitpunkt gilt, mit dem Tag des Abschlusses des Arbeits- oder Dienstvertrages bzw. der konkreten schriftlichen oder mündlichen Einstellungszusage des Kunden, als erfolgt. Hilfsweise gilt der Vermittlungszeitpunkt mit dem Tag der Beschäftigungsaufnahme, falls diese vor dem Tag des Abschlusses des Arbeits- oder Dienstvertrages erfolgt.

§ 2.2 Personalsuche
Der Vermittler sucht für den Kunden nach Personal und unterstützt den Kunden bei der Personalfindung. Der Vermittler schaltet u.U. die Stellenanzeigen und kontaktiert potenzielle Bewerber, bzw. übermittelt diese bei Übereinstimmung an den Kunden zum weiteren Bewerbungsverfahren weiter.

§ 3 Vergütung des Vermittlers
Die Vergütung (gemäß §2.2) ist mit der jeweiligen (online) Auftragserteilung in der Gesamtsumme fällig und kann, sofern vereinbart, monatlich abbezahlt werden.

Die Gesamtsumme errechnet sich aus der (online) Auswahl des Kunden. Bei der Bestellung/Auftragserteilung kann der Kunde diese einsehen, bzw., vor dem Kauf, anpassen.

Bei erfolgsorientierter Vermittlung wird gemäß §3.1.2 des Vermittlungsvertrages nicht im Voraus abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden USt. Der Vermittler erhebt keine zusätzlichen Kosten für die Personalvermittlung für den Kunden.

Der Vermittler erhebt beim Kunden keine zusätzliche Vergütung für die Vermittlung gemäß §2, im Falle einer kostenpflichtigen Personalsuche, gemäß §2.2. Es gelten die zu dem Zeitpunkt gebuchten Preise/Leistungen.

§ 3.1 Zahlungskonditionen
Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem jeweiligen, vom Kunden gewählten und bestätigten (online) Auftrag, s.o. z.B. „Kosten und Fälligkeiten / (keine) Abonnements“. Bei bereits gekauften Leistungen kann der Kunde seine Konditionen in seinem Unternehmens-Account in „Meine Bestellungen“ oder in seiner Rechnung einsehen.

Sofern ein Unternehmen einen Bewerber vom Vermittler vorgestellt bekommen hat, den Vermittler jedoch nicht beauftragt hat, dann handelt es sich um eine Bewerbung im Auftrag des Bewerbers selbst.
Ferner entstehen dem Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, für den Fall weiterer Vorstellungen oder einer Anstellung, eines Bewerbers keinerlei finanzielle Verpflichtungen, gegenüber dem Vermittler.

§ 3.1.1 (Kostenfreie) Personalvermittlung und kostenfreie Stellenveröffentlichung
Sollte der Kunde den Vermittler mit einer kostenfreien Personalvermittlung beauftragen, entstehen diesem zu keinem Zeitpunkt Kosten seitens des Vermittlers, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Im Zuge dessen schaltet der Vermittler die Stellenanzeigen für den Kunden und verwaltet diese. Die Stellenanzeigen werden i.d.R. im Namen des Vermittlers veröffentlicht, dies kann jedoch abweichen, bzw. mit den Kontaktdaten des Kunden ergänzt werden, um die Chancen der Personalfindung zu erhöhen. Diese Stellenanzeigenschaltung ist für den Kunden in diesem Fall kostenfrei.
Sollte der Kunden den Vermittler mit einer kostenpflichtigen Personalvermittlung beauftragen, so versteht sich die o.g. Stellenschaltung für diesen inklusive der vereinbarten Summe der Personalvermittlung.

Sofern ein Unternehmen einen Bewerber vom Vermittler vorgestellt bekommen hat, den Vermittler jedoch nicht beauftragt hat, dann handelt es sich um eine Bewerbung im Auftrag des Bewerbers selbst.
Ferner entstehen dem Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, für den Fall weiterer Vorstellungen oder einer Anstellung, eines Bewerbers keinerlei finanzielle Verpflichtungen, gegenüber dem Vermittler.

§ 3.1.2 (Erfolgsorientierte) Personalvermittlung und kostenfreie Stellen Schaltung
Sollte der Kunde den Vermittler mit einer erfolgsorientierten Personalvermittlung beauftragen, entstehen diesem zum Zeitpunkt der Beauftragung keine Kosten seitens des Vermittlers, auch keine Vorauszahlungen. Die Kosten für die Vermittlung entstehen dem Kunden ausschließlich gemäß §§2, 2.1 des Vermittlungsvertrages. Die Kosten verstehen sich pro Vermittlung eines Bewerbers und sind i.d.R. sofort, nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, fällig.
Sollte die Gesamtsumme seitens des Kunden in Raten gezahlt werden, so handelt es sich um eine reine Tilgung der bereits angefallenen Gesamtsumme. Diese Gesamtsumme ist dann auch zu Ende zu tilgen, falls der vermittelte Bewerber -gleich aus welchem Grund- das Unternehmen des Kunden verlässt. Eine solche Tilgungsvereinbarung muss von dem Vermittler vorher schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigt werden, darf eine 6-monatige Laufzeit nicht überschreiten und wird mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR netto berechnet. Der Vermittler ist nicht dazu verpflichtet einer Tilgungsanfrage, seitens des Kunden, zuzustimmen.
Im Zuge der erfolgsorientierten Personalvermittlung schaltet der Vermittler die Stellenanzeigen für den Kunden und verwaltet diese. Die Stellenanzeigen werden i.d.R. im Namen des Vermittlers veröffentlicht, dies kann jedoch abweichen, bzw. mit den Kontaktdaten des Kunden ergänzt werden, um die Chancen der Personalfindung zu erhöhen. Diese Stellen Schaltung ist für den Kunden in diesem Fall kostenfrei.

§ 3.2 Abrechnung des Vermittlers (gemäß §2) mit dem Vermittlungsgutschein (AVGS)
Eine Abrechnung des Vermittlungsgutscheines (AVGS) seitens des Vermittlers ist hierbei nicht ausgeschlossen. Sofern die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen und der Vermittler mit dem Kunden weder verwandt oder verschwägert, noch wirtschaftlich verflochten ist.

Zwischen den Parteien (Unternehmen und/oder Bewerber) welche den Vermittler beauftragen (können) liegt keine wirtschaftliche Verflechtung vor.

Eine "echte" wirtschaftliche Verflechtung liegt vor, wenn z.B. der Vermittler beherrschende Geschäftsanteile an dem Unternehmen besitzt (oder umgekehrt).

Eine "unechte" wirtschaftliche Verflechtung liegt vor, wenn z.B. zwar kein Beherrschungsverhältnis besteht, nach dem der Vermittler eine Vertragspartei nach seinem Willen steuert, jedoch durch etwaige umfassende Vollmachten auf die Unternehmensentscheidung zu seinen eigenen Gunsten einwirken kann.

Eine wirtschaftliche Verflechtung liegt auch nicht vor, wenn der Vermittler von dem Unternehmen mit einer der kostenpflichtigen (technischen) Dienstleistungen beauftragt wird/wurde. Auch die Höhe und die Dauer des Auftrages sind nicht unerheblich. Es handelt sich dabei stets um ein reines Kundenverhältnis (B2B) und keine wirtschaftliche Verflechtung per se.

Der Vermittler ist:

Somit verstößt der Vermittler bei einer Abrechnung des AVGS MPAV (für private Arbeitsvermittlung) nicht gegen die Regularien des Fördermittelts "AVGS MPAV" sowie entspricht der gesetzlichen/gerichtlichen Gebung, vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2006 - Aktenzeichen B 7a AL 56/05 R ("Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers bei wirtschaftlicher Verflechtung mit Arbeitgeber").

Sollte in einem Einzelfall eine solche wirtschaftliche und/oder verwandtschaftliche Verflechtung vorliegen, so muss diese bei dem Vertragsabschluss, bzw. unmittelbar danach oder nach bekannt werden, dem Vermittler schriftlich mitgeteilt werden. Der Vermittler muss dann, selbst entscheiden, inwiefern eine Zahlung des AVGS an diesen möglich ist, bzw. dies eigenständig mit der Agentur für Arbeit/JobCenter bei der Antragsstellung klären. Der Kunde hat dadurch keinerlei Nachteile seitens des Vermittlers.

Die Abrechnung mit dem Kunden wird durch die (mögliche) Abrechnung eines AVGS nicht berührt. Es erfolgt keine Anrechnung der nach AVGS abgerechneten Beträge auf die durch den Kunden gezahlten oder zu zahlenden Beträge. Eine Rückerstattung gezahlter Beträge an den Kunden findet in diesem Falle nicht statt. Die Art und der Umfang der gebuchten Leistung sind ebenfalls nicht relevant.

Für die Abrechnung mit einem AVGS entstehen dem Kunden gegenüber dem Vermittler keine Kosten.

§ 4 Keine Erfolgsgarantie / keine Erstattung
Eine Erfolgs-/ Zufriedenheitsgarantie besteht nicht. Die Vergütung ist unabhängig vom Erfolg, bzw. Aufwand des Vermittlers zu zahlen und ist nicht erstattungsfähig.
Nimmt der Kunde ein Angebot mit Nachlass (i.d.R. mit höherer Anzahl der Personalaufträge und dazugehörigen Mengenrabatt) in Anspruch, sind diese als eine Buchung zu verstehen.
Das bedeutet, wenn der Kunde weniger Personalsuchaufträge an den Vermittler erteilt (als er gebucht hat) oder der Vermittler bereits einen Auftrag abgeschlossen hat (Vermittlung) oder der Kunde selbst fündig geworden ist, bzw. die Leistung -gleich aus welchem Grund- nicht (mehr) in Anspruch nehmen möchte - reduziert dies die geschuldete Gesamtsumme (§3) dem Vermittler gegenüber nicht (auch nicht teilweise).

§ 5 Mitwirkungs- und Meldepflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme, eigenständigen Wahrnehmung, der für ihn relevanten, Bewerberangebote/Bewerbergespräche, die aus der Vermittlungstätigkeit resultieren und Mitwirkung bei sämtlichen Bemühungen des Vermittlers im Interesse einer erfolgreichen Personalvermittlung/Personalsuche.

Der Kunde unterrichtet den Vermittler über anstehende, erfolgte Bewerbergespräche oder Anstellungen/Kündigungen zeitnahe.

Wurde dem Kunden, gemäß §2 ein Bewerber vermittelt und/oder steht der Kunde für eine Personalvermittlung nicht mehr zur Verfügung, so hat er den Vermittler hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Bei erfolgreicher Vermittlung ist der Kunde verpflichtet dem Vermittler eine Kopie des Arbeitsvertrages/Projektvertrages mit dem Bewerber (Gehaltsangaben können geschwärzt werden) zu zusenden oder die Eckdaten aus dem Arbeitsvertrag, wie: Namen des Bewerbers, Datum des Arbeitsvertragsabschlusses, Arbeitsbeginn, Vertragsbefristung hilfsweise, wenn benötigt wird, weitere Angaben mitzuteilen. Der Kunde ist gegenüber dem Vermittler zur Auskunft unmittelbar aus diesem Vermittlungsvertrag verpflichtet.

Die o.g. Dokumente müssen dem Vermittler schnellstmöglich, jedoch spätestens 21 Tage nach Arbeits-/Projektvertragsunterzeichnung, bzw. nach Arbeitsbeginn, je nach dem was zuerst eintrifft, zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat, gemäß §7, eine Auskunftspflicht dem Vermittler gegenüber, die durch die genannte Pflicht zur Vorlage der geschuldeten Unterlagen/Nachweise ergänzt wird.

Bei nicht mehr benötigten Bewerbungen, bzw. nach Erteilung einer Absage an den Bewerber, hat der Kunde die Bewerbungsdaten und sonstige im Zuge der Personalsuche/-vermittlung erlangten Daten des Bewerbers gemäß DSGVO-Bestimmungen eigenständig zu löschen.
Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn der Bewerber während des Personalvermittlungs-/-suchprozesses, bzw. im Nachhinein dem Kunden eine gesonderte Erklärung zu Speicherung, bzw. Nutzung seiner Daten erteilt hat.

§ 6 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
Eine Weitergabe der Informationen und bzw. Unterlagen, die der Kunde im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers erhalten hat, ist an Dritte ohne die Zustimmung des Vermittlers untersagt. Kontakte, welche im Zuge der Vermittlungstätigkeit erlangt werden, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Gibt der Kunde, dem entgegen, einen vermittelten Kontakt ungenehmigt an Dritte weiter und kommt daraufhin ein nach diesem Vertrag provisionspflichtiges Rechtsgeschäft zwischen dem Dritten und dem vermittelten Kontakt zustande, ist der Kunde zum Schadenersatz in einer Gesamthöhe der Vermittlungsvergütung ohne Nachlass gemäß §3 verpflichtet. Es bleibt ihm unbenommen, im Einzelfall einen geringeren Schaden darzulegen und nachzuweisen.

§ 7 Erhebung von Daten / Weitergabe von persönlichen Daten / Nachweise für Durchführung / Beendigung der Vermittlungstätigkeit / Datenschutz der Bewerberdaten
Der Kunde ist einverstanden, dass der Vermittler Daten/Nachweise nach Art. 6 Abs. 1 lit. a, b ff. DSGVO sowie §§33, 51 Abs. 1 ff. BDSG über Bewerber (z.B. über den laufenden Status des Bewerbungsprozesses, bzw. ob der Bewerber angestellt oder gekündigt wurde) und über den Kunden selbst erheben, verarbeiten und nutzen darf, soweit dies für die Durchführung oder Beendigung der Vermittlungstätigkeit, erforderlich ist. Übermittelte Daten werden vom Vermittler ausschließlich zu dem mit der Übermittlung verfolgten Zweck verarbeitet oder genutzt.

Insbesondere, zusätzlich zu den übrigen Pflichten aus diesem Vermittlungsvertrag, muss der Kunde dem Vermittler Auskünfte mitteilen, z.B.: über den aktuellen sowie bevorstehenden oder vergangenen Status des vermittelten Bewerbers bzgl. der Beschäftigungsaufnahme, -wechsel und/oder Beendigung. Bei Anschriftenwechsel/Kontaktdatenänderung, hilfsweise sonstige Ereignisse, die für die Durchführung und/oder Beendigung oder Abrechnung für den Vermittler unabdingbar sind, mitteilen, um beidseitig eine möglichst effektive Vermittlung zu gestalten, bzw. ordentlich zu beenden.
Die Auskünfte müssen grundsätzlich mit den vom Vermittler angeforderten/benötigten Nachweisen (z.B.: An- oder Abmeldung zur Sozialversicherung, hilfsweise Meldebescheinigung der Krankenkasse, etc. Die Gehaltsangaben sind vom Kunden grundsätzlich zu schwärzen), belegt und seitens des Kunden unverzüglich erbracht werden, da der Vermittler u.U. konkrete, offizielle Datumsangaben benötigt.
Sollte der Kunde dem vorgestellten Bewerber eine Beschäftigung bei ihm -auch wenn nur vorläufig- über eine sog. Arbeitnehmerüberlassung anbieten und/oder der Bewerber diese annimmt ist der Name des Bewerbers und der Arbeitnehmerüberlassung vom Kunden unverzüglich mitzuteilen, dies gilt als Vermittlung (gemäß §2). Die Informationen werden ausschließlich für die interne Prüfung/Bearbeitung des Vermittlers benötigt.

§ 7.1 Speicherung der Daten / Aufbewahrungsfristen
Der Kunde ist einverstanden, dass seine persönlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, b ff. DSGVO, bzw. Unternehmensdaten in die Vermittler-Datenbank nur für Personal-/Projektvermittlungszwecke bis auf Widerruf übernommen werden, um Stellenangebote vom Vermittler zu beziehen und um die Korrespondenz zu ermöglichen.

Nach Ende der Zusammenarbeit, durch die ordnungsgemäße Beendigung des Vermittlungsvertrages, hilfsweise der abgeschlossenen Abrechnung können die Daten -von ihrer Speicherung abgesehen- eingeschränkt verarbeitet und zur Kontrolle oder Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Vermittlers genutzt werden.
Für Daten (und dazugehörige Nachweise, etc.) bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Vermittlers, mit erfolgreicher Vermittlung und/oder Abrechnung dieser ist eine Speicherfrist von 10 Jahren, gemäß § 147 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG nach Beendigung der Abrechnung (sog. Nachbetreuung).

Ist eine Forderung des Vermittlers noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches vier Jahre lang aufbewahrt, da erst nach drei Jahren die Ansprüche verjähren, beginnend mit dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung.

Gemäß §199 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB ist das Ende des Jahres der Verjährungsbeginn zur Aufbewahrungsfrist. Der Stichtag des Fristbeginns, gemäß §199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, ist der 31.12. des Jahres, in dem die Zusammenarbeit beendet wurde und läuft dann in 3 Jahren mit demselben Stichtag, dem 31.12., ab.

§ 7.2 Datenschutz der Bewerberdaten
Der Kunde ist verpflichtet, die DSGVO, gesetzlichen (deutschen) Bestimmungen zu beachten.
Grundregel für Unternehmen, welche unser Portal nutzen:
Daten der Privatpersonen, welche dem Unternehmen über dieses Portal zur Anstellungs-/Vermittlungsanbahnung (z.B.: Bewerbungsunterlagen, etc.) zugesandt werden, sind bei nicht Verwendung i.d.R. spätestens nach 6 Monaten oder (auf Anfrage) sofort zu löschen.
Damit ist gemeint, dass wenn eine Auswahl seitens des Unternehmens durchgeführt wurde und keine Zusage, sonstige positive Nachricht an den Bewerber erteilt wird, bzw. es keine weitere zweckmäßige Verwendung gibt, sollten solche Daten nicht länger als 6 Monate gespeichert und auf Anfrage selbstverständlich sofort und unwiderruflich gelöscht werden. Es sei denn, der Bewerber hat dem Unternehmen seine Erlaubnis für eine längere Speicherung erteilt.
Das Unternehmen kann die Bewerbungsunterlagen in seinem Unternehmens-Account eigenständig unter „Bewerbungen“ löschen.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung, Nebenbestimmungen
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden. Der Vermittlungsvertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist, bzw. nach Auftragserfüllung und bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Der Vertrag kann beiderseits jederzeit schriftlich, zum Ablauf der vertraglichen Laufzeit gekündigt werden.
Durch eine -auch fristlose- Kündigung, Nicht-Inanspruchnahme der (Teil-) Leistungen des Vermittlers, bzw. wenn dem Kunden der/die Bewerber nicht zusagen, der Vermittler nicht fündig wird oder Vermittlungsvertrag abläuft, verfällt der entstandene Anspruch auf die Vergütung gemäß §§3 und 4 nicht.
Durch eine -auch fristlose- Kündigung verfällt der bis dahin entstandenen Anspruch, gemäß §§3.1.1, 3.1.2 ff., auf Vermittlungsvergütung nicht, wenn der Kunde 12 Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung des Vermittlungsvertrages einen Bewerber, gemäß §2, einstellt, welcher auf der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers beruht und/oder zurückzuführen ist. Der Kunde hat den Vermittler über die Vermittlung umgehend und unaufgefordert schriftlich zu benachrichtigen.
Der Vermittlungsvertrag gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn die dem Vermittler zustehende Vergütung, gemäß §3, an den Vermittler vollständig beglichen wurde. Ausschlaggebend ist der letzte Zahlungseingang.

Der Vermittler behält sich das Recht vor den Kunden bzgl. offener Kontakte zu Bewerbern zu kontaktieren und bzw. zu überprüfen, ob es nachträglich zur Vermittlung gekommen ist.

Der Kunde hat auf Aufforderung des Vermittlers, etwaige Daten/Nachweise, gemäß §7, für die ordnungsgemäße Beendigung der Vermittlungstätigkeit, zu erbringen. Während der Laufzeit des Vertrages darf der Kunde ausdrücklich auch andere Vermittler für sich tätig werden lassen.

§9 Haftung des Vermittlers/Härtefall
Der Vermittler übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation oder Eignung der vorgestellten Bewerber. Für Schäden, die insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens für das Fehlverhalten bzw. eine vorsätzliche und/oder fahrlässige Falschauskunft des Bewerbers gegenüber dem Kunden entstehen, trifft den Vermittler kein Verschulden und er ist von jeglicher Haftung bis zur Grenze des § 276 Abs. 3 BGB frei. Der Vermittler haftet nur für Schäden, die dem Kunden aus der Vermittlungstätigkeit bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Der Vermittler trägt keine anfallenden Kosten und Auslagen der Bewerber, wie z.B.: Fahrtkosten, ärztliche Voruntersuchungen, etc.
Der Vermittler übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung, auch nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.

§10 Zertifizierte Standorte des Vermittlers
Dieser Vermittlungsvertrag gilt für die Standorte des Vermittlers in der Zentrale, Westfälische Str. 64, 10709 Berlin (Hauptsitz), sowie für die aktuellen Standorte (Zweigstellen). Persönliche Gespräche an den Standorten sind ausschließlich nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermittler möglich.

(„Sonstige Bestimmungen“ s.u.)

 

Technische Dienstleistung/Vertrag (JOBBÖRSE, Stellenschaltung)

(In diesem Abschnitt stehen die Regelungen für die Schaltung von Stellenanzeigen)

§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der technische Dienstleister stellt dem Kunden eine Plattform und die Möglichkeit eigenständig seine eigenen Stellenanzeigen, in seinem Unternehmensnamen unter https://radas.de/ auf der „RADAS JOBBÖRSE“ zu veröffentlichen und seine Bewerber in seinem Unternehmens-Account einzusehen und zu bearbeiten. Diese können sich auch über andere Kanäle bewerben, welche diesem zur Verfügung stehen.

§ 1.1 Multichannel Posting – Stellen kostenfrei veröffentlichen/ bei Kooperationspartnern
Außerdem kann der Kunde (falls möglich) seine Stellenanzeigen kostenfrei bei den (Jobbörsen-) Kooperationspartnern veröffentlichen, sofern dies vom technischen Dienstleister und den Kooperationspartnern (technisch) möglich, bzw. erlaubt ist.
Ein kostenfreies Multichannel Posting (MCP) stellt somit eine optionale und freiwillige Leistung der RADAS Jobbörse, deren Kooperationspartnern dar und ist i.d.R. bei allen Stellenschaltungen des Unternehmens automatisch inbegriffen. Bei den kostenfreien Stellenveröffentlichungen handelt es sich um sog. „organische Stellenanzeigenkampagnen“, welche über den technischen Dienstleister mit seinen Kooperationspartnern, bzw. mit anderen Medien-Netzwerken, zur Verfügung gestellt werden (können).
Um das zusätzliche, kostenfreie, organische Multi-Channel Posting (MCP) nutzen zu können, muss der Kunde i.d.R. eine oder mehrere Stellenanzeigen(pakete) beim technischen Dienstleister gekauft und veröffentlicht zu haben. Eine direkte Schaltung bei den Jobbörsen-Kooperationspartnern, ohne „RADAS JOBBÖRSE“, ist nicht möglich.

Ein Recht -in diesem Zusammenhang- gegenüber dem Kunden z.B. auf Veröffentlichung, eine bestimmte Anzahl an Jobbörsen, usw. besteht auf diese Leistung nicht und schmälert auch nicht die erstandene Forderung dem Kunden gegenüber.

§ 1.1.1 Multichannel Posting – Stellen kostenfrei veröffentlichen im Zuge der (kostenfreien) Personalvermittlung
Hierzu wird auf den §3.1.1 (Kostenfreie) Personalvermittlung und kostenfreie Stellenveröffentlichung im o.g. „Vermittlungsdienstleistung/Vertrag (Direktvermittlung, keine Zeitarbeit)“ verwiesen.

„[…] Sollte der Kunde den Vermittler mit einer kostenfreien Personalvermittlung beauftragen, entstehen diesem zu keinem Zeitpunkt Kosten seitens des Vermittlers, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Im Zuge dessen schaltet der Vermittler die Stellenanzeigen für den Kunden und verwaltet diese. Die Stellenanzeigen werden i.d.R. im Namen des Vermittlers veröffentlicht, dies kann jedoch abweichen, bzw. mit den Kontaktdaten des Kunden ergänzt werden, um die Chancen der Personalfindung zu erhöhen. Diese Stellenanzeigenschaltung ist für den Kunden in diesem Fall kostenfrei.
Sollte der Kunden den Vermittler mit einer kostenpflichtigen Personalvermittlung beauftragen, so versteht sich die o.g. Stellenschaltung für diesen inklusive der vereinbarten Summe der Personalvermittlung. […]“

§ 1.1.2 Multichannel Posting – Premium Stellen bei Kooperationspartnern einstellen
Zusätzlich zu der organischen Reichweite ist es auf Anfrage des Kunden möglich, dass seine (bzw. ausgewählte) Stellenanzeigen als sog. „Premium-Anzeigen“ bei den jeweiligen Jobbörsen veröffentlicht werden, um mehr Präsenz/Sichtbarkeit seiner Anzeigen zu erzeugen und möglichst mehr und (noch) schneller Bewerber zu erreichen.

Konditionen zu den „Premium-Anzeigen“ können dem Kunden erst auf seine konkrete Anfrage mitgeteilt werden, bzw. müssen gesondert gekauft werden. Diese hängen von den verschiedenen Anforderungen des Kunden und den Preisgestaltungen der jeweiligen Kooperationspartner ab.
Zu den „Premium-Anzeigen“ gehören neben der einmaligen/mehrmaligen Hervorhebung der Stellenanzeige/n, auch andere Kostenmodelle wie z.B.: Cost-per-Click (CPC), Cost-per-Application (CPA) usw.
Diese „Premium-Anzeigen“ können seitens des Kunden gesondert bei dem technischen Dienstleister, für alle oder einzelne Stellenanzeigen, bzw. für einzelne Jobbörsen-Kooperationspartner, gebucht werden.

§ 1.2 HR-BA-XML - Schnittstelle zur Jobbörse der Agentur für Arbeit - Allgemeines
Der Kunde kann außerdem seinen Unternehmens-Account direkt mit seinem Arbeitgeber-Account bei der Jobbörse der Agentur für Arbeit verbinden, sog. HR-BA-XML Schnittstelle.

Für die Anbindung muss der Kunde eine gültige Kooperationsvereinbarung und einen Arbeitgeber-Account bei der Jobbörse Agentur für Arbeit besitzen, sowie dem technischen Dienstleister, die für die Anbindung benötigten Unterlagen/Schnittstellen-Zertifikate zur Verfügung stellen.
Die Anbindung erfolgt durch den technischen Dienstleister, ohne zusätzliche Einrichtungskosten für den Kunden. Die Anbindung erfolgt nach entsprechendem Kauf eines Stellenpaketes durch den Kunden. Der Kunde zahlt nicht für die HR-BA-XML Schnittstelle und/oder Nutzung seines Arbeitgeber-Account bei der Jobbörse der Agentur für Arbeit, sondern lediglich für die gebuchte Anzahl/Laufzeit seiner Stellenanzeigen, welche er über das Softwaremodul des technischen Dienstleisters direkt aus seinem Unternehmens-Account bei der Jobbörse der Agentur für Arbeit ausschreiben kann.

Sofern der Kunde seine Stellenanzeigen über den technischen Dienstleister bei der Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlicht, unterliegen diese Stellenanzeigen zusätzlich den Nutzungsbedingungen, sowie sonstigen Bedingungen der Agentur für Arbeit.
Bei etwaigen Diskrepanzen bzgl. seiner Stellenanzeigen und/oder seines Arbeitgeber-Accounts usw. bei der Jobbörse der Agentur für Arbeit, klärt der Kunde dies mit der Jobbörse der Agentur für Arbeit eigenständig.

§ 1.2.1 Zahlungsbeginn erst nach der Einrichtung/Freischaltung der HR-BA-XML Schnittstelle (Arbeitgebermodell der Agentur für Arbeit)
Sollte der Kunde ein Stellenpaket gebucht haben, welcher die Anbindung der HR-BA-XML Schnittstelle beinhaltet, so wird er seine Stellenanzeigen erst veröffentlichen können, wenn die HR-BA-XML Schnittstelle eingerichtet und vom technischen Dienstleister für den Kunden freigeschaltet wurde. Der Kunde kann jedoch seine Stellenanzeigen vorbereiten, als „Entwürfe“ speichern und bei Freischaltung seiner o.g. Schnittstelle sofort veröffentlichen.

Dieses Softwaremodul wird dem Kunden in Form eines Abonnements zur Verfügung gestellt. Dem Kunden entstehen bei Kauf, bzw. vor der Einrichtung keine Kosten. Das Abonnement beginnt erst mit dem Tag der Einrichtung und der o.g. Freischaltung der HR-BA-XML Schnittstelle. Der Kunde wird über die Freischaltung seiner o.g. Schnittstelle i.d.R. per E-Mail benachrichtigt, bzw. kann diese Information in seinem Unternehmens-Account in „Bestellungen“ selbst einsehen, bzw. den technischen Dienstleister fragen.

Bei einer nicht erfolgten Einrichtung/Freischaltung entstehen dem Kunden seitens des technischen Dienstleisters keinerlei Kosten.

§ 1.2.2 Zahlung der Schnittstelle bei Sperrung der Stellen, Verlust des Accounts
Nach der erfolgreichen o.g. Freischaltung der HR-BA-XML Schnittstelle bleibt die vereinbarte Forderung, des technischen Dienstleisters dem Kunden gegenüber, unberührt.
Dies gilt, wenn dem Kunden z.B. -gleich aus welchem Grund- seitens der Agentur für Arbeit seine Stellenanzeigen oder sein Account bei der Agentur für Arbeit (auch wenn nur vorübergehend) gesperrt werden.

§ 1.3 Stellenveröffentlichung von Unternehmen, Weitergabe dieser durch bzw. an RADAS Jobbörse
Veröffentlicht ein Unternehmen seine, bzw. eine Stellenanzeige auf dem Portal der RADAS Jobbörse, so können diese Stellenanzeigen an die bestehenden und zukünftigen (Jobbörsen-) Kooperationspartner (und deren Kooperationspartner) oder an Bewerber/Portal-Nutzer der RADAS Jobbörse weitergereicht und dort veröffentlicht werden und/oder für Zwecke der Personalvermittlung genutzt werden.
Stellenanzeigen des Unternehmens können von den jeweiligen (Jobbörsen-) Kooperationspartnern ausgespielt werden. Diese haben u.U. einen Sitz in Nicht-EU-Staaten, andere Datenschutzbestimmungen, andere Verfahren und sind zur Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige nicht verpflichtet.
Die Stellenanzeigenübermittlung an die (Jobbörsen-) Kooperationspartnern erfolgt durch die RADAS Jobbörse im automatisierten Verfahren einmal, bzw. mehrmals am Tag und beinhaltet zumeist keine Möglichkeit der „sofortigen“ Löschung/Korrektur der Stellenanzeige dieser. Ihre Korrekturen, bzw. Löschung der Stellenanzeigen erfolgt bei den Kooperationspartnern i.d.R. zeitversetzt. Dafür ist jeder Kooperationspartnern selbst zuständig daher ist eine detaillierte Ausführung unzumutbar.

Bei der RADAS Jobbörse erfolgen die Änderungen oder Korrekturen innerhalb kürzester Zeit. Sobald Sie Ihre Stellenanzeige in Ihrem Unternehmens-Account abgeändert und erneut(!) veröffentlicht haben, wird die Änderung auf der RADAS Jobbörse sofort sichtbar.
Die Löschung der Stellenanzeigen erfolgt ebenfalls von Ihnen über Ihr Unternehmens-Account und wird auf der RADAS Jobbörse sofort entfernt.

Werden die Stellenanzeigen auf der Seite der RADAS Jobbörse eingespielt von den Unternehmen oder von einem anderen Anbieter (z.B. im Zuge einer (Jobbörsen-, bzw. durch eine Metasuchmaschinen-) Kooperation), können diese Stellenanzeigen ebenfalls für die o.g. Kooperationen und für Zwecke der Personalvermittlung (für Arbeitgeber in solch einem Fall kostenfrei, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde) genutzt und weitergegeben werden. Sollte dies seitens des betroffenen Unternehmens, gleich aus welchem Grund, nicht erwünscht sein, kann die Stellenveröffentlichung auf Anfrage, per E-Mail oder schriftlich und bei Erhalt der nötigen Informationen, eingestellt werden. Dies gilt nur für das Portal der RADAS Jobbörse.

§ 1.4 Bewerbungsmanagementsystem und andere Anwendungen / gewerbliche Nutzung
Der Kunde kann das Bewerbungsmanagementsystem, bzw. andere zur Verfügung stehenden Anwendungen kostenfrei nutzen. Die kostenfreie Nutzung kann seitens der RADAS Jobbörse eingeschränkt oder nach beliebigem Ermessen gänzlich untersagt werden.

§ 2 Kosten des technischen Dienstleisters
Die Kosten sind i.d.R. mit der jeweiligen Auftragserteilung in der Gesamthöhe fällig und können monatlich abbezahlt werden. Dies hängt vom jeweiligen gekauften Angebot des Kunden ab, bei welchem er die Zahlungskonditionen (falls im Angebot vorgesehen) selbst auswählen und verbindlich bestimmen kann.
Die Gesamtsumme errechnet sich aus Auswahl der gekauften (techn.) Dienstleistung des Kunden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden USt. Der technische Dienstleister erhebt keine zusätzlichen Kosten, keine Bearbeitungsgebühren.

Vereinzelte Angebote, können als Abonnements gekauft werden. Damit versteht sich, dass diese Angebote zu den gleichen Konditionen (Preis, Laufzeit, Leistung) automatisch, nach beliebigem Ermessen, verlängert werden können.

Alle bereits gekauften Bestellungen, Fälligkeitsfristen und dazugehörigen Rechnungen kann der Kunde in seinem Unternehmens-Account unter „Bestellungen“ jederzeit einsehen.

§ 3 Kündigung / Beendigung des Vertrages / (keine) Abonnements / Fristen
Die gekaufte (techn.) Dienstleistung endet entweder selbst durch das Erreichen des Laufzeitendes, der Leistungserbringung, durch Kündigung zum Laufzeitende (per E-Mail oder schriftlich) oder durch Nicht-Verlängerung des Abonnements.

Sofern seitens des Kunden ein Abonnement gebucht wurde und keine Verlängerung erwünscht ist, kann und muss er dies eigenständig in seinem Unternehmens-Account unter „Bestellungen“ abwählen.
Dazu muss er lediglich bei dem gekauften Artikel auf den Link „Automatische Verlängerung ausschalten“ klicken und seine Aktion im System bestätigen. Dies kann der Kunde sofort nach der Bestellung oder noch am letzten Tag des Abonnements (bis 23:59 Uhr) erledigen. Der Kunde wird hier seitens des Verkäufers nicht eingeschränkt und es gibt somit keine Kündigungsfristen.

Vom Kunden gekaufte und aus eigener Initiative, gleich aus welchem Grund, nicht genutzte (techn.) Dienstleistungen müssen gemäß der Bestellsumme bezahlt werden.

§ 4 Gewährleistung
Der technische Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Abrufbarkeit der von dem Kunden zu veröffentlichenden oder veröffentlichten Inhalte. Auch für die fehlerfreie Übermittlung oder Veröffentlichung zu einem bestimmten Zeitpunkt/in einem bestimmten Zeitraum, bzw. Veröffentlichung der Stellenanzeigen bei bestimmten Jobbörsen übernimmt der technische Dienstleister keine Gewährleistung.
Für nur unerhebliche Mängel der Anzeige ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 5 Verantwortung des Unternehmens
Der Kunde ist für die wahrheits- und ordnungsgemäße Schaltung seiner Stellenanzeigen und veröffentlichten Inhalte selbst zuständig. Der Kunde bestätigt, dass er bei der Veröffentlichung seiner Inhalte nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

§ 6 Nutzungsrechte
Der Kunde räumt ein einfaches, auf die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an den auf der Grundlage des Vertrages über die Anzeigenschaltung vom Kunden zur Verfügung gestellten Anzeigen ein.

§ 7 Datenschutz der Bewerberdaten
Der Kunde ist verpflichtet, die DSGVO, gesetzlichen (deutschen) Bestimmungen zu beachten.
Grundregel für Unternehmen, welche unser Portal nutzen:
Daten der Privatpersonen, welche dem Unternehmen über dieses Portal zur Anstellungs-/Vermittlungsanbahnung (z.B.: Bewerbungsunterlagen, etc.) zugesandt werden, sind bei nicht Verwendung i.d.R. spätestens nach 6 Monaten oder (auf Anfrage) sofort zu löschen.
Damit ist gemeint, dass wenn eine Auswahl seitens des Unternehmens durchgeführt wurde und keine Zusage, sonstige positive Nachricht an den Bewerber erteilt wird, bzw. es keine weitere zweckmäßige Verwendung gibt, sollten solche Daten nicht länger als 6 Monate gespeichert und auf Anfrage selbstverständlich sofort und unwiderruflich gelöscht werden. Es sei denn, der Bewerber hat dem Unternehmen seine Erlaubnis für eine längere Speicherung erteilt.
Das Unternehmen kann die Bewerbungsunterlagen in seinem Unternehmens-Account eigenständig unter „Bewerbungen“ löschen.

§ 8 Keine Haftung für Fehler bei Kooperationspartnern
Für Fehler, welche bei Kooperationspartnern entstehen, haftet der technische Dienstleister nicht. Der technische Dienstleister bemüht sich, damit eine stets möglichst identische und fehlerfreie Ausspielung der Stellenanzeigen auch bei seinen Kooperationspartnern erfolgt.

(„Sonstige Bestimmungen“ s.u.)

 

Sonstige Bestimmungen

§ 1 Vorbehalt der Änderungen der AGB
Der (technische) Dienstleister behält sich das Recht ausdrücklich vor, diese AGB, mit Wirkung für die Zukunft, jederzeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ergänzen und/oder abzuändern. Dabei bleiben die Rechte und Pflichten aus diesen AGB davon unberührt, bzw. werden mit der jeweiligen Ergänzung und/oder Abänderung erweitert und/oder gemindert.
Die Änderungen und Ergänzungen werden nicht vor Einverständniserklärung durch den Kunden wirksam.
Nach einer Aktualisierung der AGB, muss der Kunde (jeder Unternehmens-User) beim nächsten Login die aktualisierten AGB lesen und bestätigen. Ohne einer Bestätigung der aktuellen AGB ist die Nutzung des Unternehmens-Accounts nicht möglich.
Sollten Preiserhöhungen bei bereits gekauften und beim Kunden aktiven (noch nicht abgelaufenen oder abgeschlossenen) (technischen) Dienstleistungen erfolgen, so gelten diese für die Zukunft und ausschließlich mit Zustimmung des Kunden. Dabei kann der Kunde den Vertrag, ohne Einhaltung einer Frist, spätestens ein Tag vor der Preiserhöhung schriftlich (per E-Mail) kündigen. Geschieht es nicht, gelten die neuen Konditionen.
Im Falle einer Preisminderung bei bereits gekauften und beim Kunden aktiven (noch nicht abgelaufenen oder abgeschlossenen) (technischen) Dienstleistungen hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht und die Vertragslaufzeit läuft vereinbarungsgemäß weiter.
Bei einer o.g. Preiserhöhung wird der Kunde explizit und mit ausreichend Vorlaufzeit, vor der Änderung, informiert.

§ 2 Vertragssprache und anwendbares Recht
Die Vertragssprache ist Deutsch. Es wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet.

§ 3 Auftragsverarbeitungsauftrag
Die angebotenen (techn.) Dienstleistungen stellen keine Auftragsverarbeitung dar.
Für eine Datenübermittlung ist, wie bisher, eine fachgesetzliche Rechtsgrundlage oder die Einwilligung der Betroffenen erforderlich, soweit die Voraussetzungen des Erwägungsgrundes (zwanglose Einwilligung) 43 zu Art. 7 DSGVO vorliegen. Die fachgesetzlichen Rechtsgrundlagen bleiben nach derzeitigem Kenntnisstand unverändert. Zusätzlicher Vereinbarungen bedarf es nicht. Gem. Art. 5 Abs.2 der DSGVO ist jeder Verantwortliche für die Einhaltung der Regelungen selbst verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können. Insbesondere hat der Verantwortliche Datenschutzverletzungen in eigener Zuständigkeit an die Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO).

§ 4 Schlussbestimmungen
Nebenabreden und AGB/Vertragsänderungen bedürfen, um wirksam zu werden, der Schriftform, was auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst gilt; sie bedürfen ferner der gesonderten und schriftlichen Bestätigung des Vermittlers. Mündliche Nebenvereinbarungen wurden und werden nicht getroffen und entfalten keine rechtliche Wirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die eventuell unwirksame Bestimmung gilt viel mehr als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Ist der Kunde Unternehmer gemäß §14 BGB, wird Berlin als Erfüllungsort und Gerichtsstand bestimmt.

Im Übrigen gelten die Datenschutzerklärung sowie Nutzungsbedingungen.

Stand: 07.02.2022

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