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Allgemeines zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Durch einen AVGS bescheinigt die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter Ihnen eine öffentlich-rechtliche Förderzusicherung für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (private Arbeitsvermittlung).
Mit dem AVGS können Sie daher einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. Bei einer Vermittlung werden dann, durch den AVGS, alle Kosten abgedeckt. Den AVGS können Sie entweder bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen.Schon ab dem 1. Tag der Arbeitssuchendmeldung können Sie den Antrag stellen. Über die sogenannte Ermessensleistung wird der Antrag auf den AVGS von Ihrem Sachbearbeiter geprüft. Dazu müssen Sie keine Leistungen der Agentur für Arbeit beziehen.
Mehr Informationen zur Ermessensleistung/Rechtsanspruch auf den AVGS finden Sie im untenstehenden Reiter.
Spätestens 6 Wochen nach Arbeitslosigkeit (ALG I) haben Sie einen Rechtsanspruch auf den AVGS. Unseren Antrag und weitere Hinweise zum AVGS finden Sie in unserem Dokumentenarchiv.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann von der Bundesagentur für Arbeit/JobCenter ab dem 1. Tag der Arbeitsuchendmeldung (auch OHNE Leistungsbezug!) ausgestellt werden. Antrag auf AVGS. -
Was ist die Ermessensleistung / Rechtsanspruch auf den AVGS?
Ermessensleistung (§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III) (Dies gilt sowohl bei der Bundesagentur für Arbeit als auch beim JobCenter!)
Können Sie ab dem 1. Tag der Arbeitssuchendmeldung (OHNE Leistungsbezug!) erhalten.
Zum förderfähigen Personenkreis gehören von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende (§17 SGB III)* und Arbeitslose. Zu den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden zählen auch z.B.:- (Hochschul-/ Ausbildungs-) Absolventen
- Berufsrückkehrende (§20 SGB III)
- Selbstständige sowie
- In Transfer- oder Auffanggesellschaften Beschäftigte
*Beispiel für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende:
Laut der Bundesagentur für Arbeit, muss man sich 3 Monate vor z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Studiums/Ausbildung arbeitssuchend melden (§38 SGB Abs. 1 III SGB III), sofern Sie keine Anstellung in Sicht haben.In diesem Falle und sofern Sie zu dem oben aufgeführten Personenkreis gehören haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Ermessensleistung. Ihr Sachbearbeiter muss bei Antragsstellung selbstverständlich auch die Ermessensleistung prüfen.
Rechtsanspruch (§45 Abs. 7 SGB III) (zusätzlich zu der Ermessensleistung)
Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den AVGS haben Sie spätestens 6 Wochen nach Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug (ALGI).
EMPFEHLUNG: Unseren "Antrag auf AVGS" per Mail oder schriftlich bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit/JobCenter einreichen!
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Kann die Ausstellung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) von der Bundesagentur für Arbeit/JobCenter abgelehnt werden?
Die Ablehnung eines schriftlichen Antrags kann ausschließlich bei einem triftigen Grund erfolgen. Mögliche Gründe wären dabei:
- Sie sind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter weder arbeitslos noch arbeitssuchend gemeldet.
- Sie befinden sich bereits in einer Maßnahme, für die Ihnen schon eine Förderung zugesichert wurde.
Jegliche Ablehnung des AVGS von der Bundesagentur für Arbeit/JobCenter müssen Sie schriftlich und begründet erhalten, ggf. in jedem Fall anfordern. Hierzu haben Sie einen Rechtsanspruch! -
Kommen auf mich Kosten zu, obwohl ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) besitze?
Wenn Sie einen AVGS besitzen oder vor der Vermittlung nachreichen, deckt dieser bei einer erfolgreichen Vermittlung die anfallende Vermittlungsvergütung. Unsere Dienstleistung ist daher für Sie kostenfrei.
Dazu müssen Sie die Nebenbestimmungen auf dem AVGS sowie den Gültigkeitsbereich des AVGS berücksichtigen. Wichtig ist hier besonders:
- Die Arbeitsaufnahme (der erste Arbeitstag) muss im Gültigkeitsbereich des AVGS liegen.
- Der AVGS ist nur für sozialversicherungspflichtige Berufe gültig.
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Ich erhalte mein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) später, kann die RADAS für mich trotzdem schon tätig werden?
Wir können unsere Zusammenarbeit gerne schon beginnen, bevor Ihnen der AVGS vorliegt. Dieser muss jedoch spätestens zum Vermittlungszeitpunkt eingereicht werden.
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Deckt ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ein Vermittlung in eine freiberufliche Tätigkeit?
Leider deckt der AVGS nur eine Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Unsere Kosten für Selbstzahler finden Sie unter unseren Konditionen.
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Braucht RADAS den AVGS im Original?
Vorab benötigen wir lediglich eine Kopie Ihres AVGS, um zu prüfen, ob dieser für uns gültig ist.
Erst bei einer erfolgreichen Vermittlung senden Sie uns das Original zu, mit dem wir für Sie die Auszahlung beantragen können. -
Darf ich mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) mehrere Personalvermittler beauftragen?
Gesetzlich gesehen dürfen Sie so viele Personalvermittler beauftragen, wie Sie möchten.
Wir würden uns jedoch freuen, wenn wir Sie mit unserem Service überzeugen können.
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Worauf muss ich bei der Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) achten?
Der AVGS für eine Arbeitsvermittlung wird in der Regel immer für einen bestimmten Bereich ausgestellt. Dieser wird von Ihrem Sachbearbeiter entweder auf „im Bundesgebiet“ oder einen bestimmten Ort/Stadt/Gebiet ausgestellt.
Achten Sie bitte darauf, dass diese Einschränkung mit Ihren persönlichen Suchkriterien übereinstimmt.